Sinnestäuschung
Sinnestäuschung. Der sogenannte „Betrug der Sinne“ beruht auf einem „Fehltritte der Urteilskraft“, KrV 1. A. tr. Dial. 2. B. 1. H. 4. Paralogismus (I 749—Rc 461). „Die Sinne betrügen nicht.“ Nicht, weil sie immer richtig urteilen, sondern „weil sie gar nicht urteilen; weshalb der Irrtum immer nur dem Verstande zur Last fällt“. „Doch gereicht diesem der Sinnenschein (species, apparentia), wenngleich nicht zur Rechtfertigung, doch zur Entschuldigung; wonach der Mensch öfters in den Fall kommt, das Subjektive seiner Vorstellungsart für das Objektive ... und so Erscheinung für Erfahrung zu halten; dadurch aber in Irrtum, als einen Fehler des Verstandes, nicht den der Sinne, zu geraten“, Anthr. 1. T. § 11 (IV 36 f.); vgl. N 242, 248, 251 ff. Vgl. Außenwelt, Irrtum.