Schuld
Schuld s. Böse. Die ursprüngliche Schuld, die Sündenschuld, ist unübertragbar, Rel. 2. St. 1. Abs. c (IV 79 f.). Was man dem Gesetze genau entsprechend tut, ist „Schuldigkeit“, was man weniger, als gefordert wird, tut, ist „Verschuldung“, MS Einl. IV (III 32); vgl. MST Einl. VII (IV 232). Vgl. Verdienst.