Verdienst
Verdienst. Die Erfüllung der Tugendpflichten (s. d.) ist Verdienst (meritum). „Obzwar die Angemessenheit der Handlungen zum Rechte (ein rechtlicher Mensch zu sein) nichts Verdienstliches ist, so ist doch die der Maxime solcher Handlungen als Pflichten, d. i. die Achtung fürs Recht, verdienstlich. Denn der Mensch macht sich dadurch das Recht der Menschheit oder auch der Menschen zum Zweck, und erweitert dadurch seinen Pflichtbegriff über den der Schuldigkeit (officium debiti)“ MST Einl. VII (in 231 f.). Vgl. Gnade.