Gemeiner, gesunder Verstand
Verstand, gemeiner, gesunder, s. Menschenverstand. Der gemeine Verstand bedarf der Kritik durch die Vernunft (s. d.). Der „gesunde“ Verstand ist der „richtige“ (mit den Gegenständen angemessenen Begriffen versehene) Verstand, sofern er für Begriffe der gemeinen Erkenntnis zulangt, Anthr. 1. T. § 41 (IV 107 f.). Für die Philosophie ist er unzulänglich. Vgl. N 432 f., 438.