Vernunfterkenntnis
Vernunfterkenntnis. Es gibt einen doppelten „Vernunftgebrauch“ in der apriorischen Erkenntnis: 1. die „philosophische“ Vernunfterkenntnis aus reinen Begriffen, die Bestimmung des Gegebenen durch die Kategorien (s. d.); 2. die „mathematische“ Vernunfterkenntnis, welche nicht wie jene „diskursiv“, sondern „intuitiv“ ist und ihre Begriffe in reiner Anschauung „konstruiert“, KrV tr. Meth. 1. H. 1. Abs. (I 607 f.—Rc 752 f.); vgl. Mathematik. Die (nicht bloß objektive, auch subjektive) Vernunfterkenntnis ist „cognitio ex principiis“. Alle Vernunfterkenntnis ist entweder eine solche „aus Begriffen“, d. h. „philosophisch“, oder „aus der Konstruktion der Begriffe“, d. h. „mathematisch“, ibid. 3. H. (I 688 f.—Rc 843 f.). „Alle Vernunfterkenntnis ist entweder material und betrachtet irgendein Objekt; oder formal und beschäftigt sich bloß mit der Form des Verstandes und der Vernunft selbst und den allgemeinen Regeln des Denkens überhaupt, ohne Unterschied der Objekte“, GMS Vorr. (III 3); vgl. [Mathematik (und Philosophie)](mathematik-und-philosophie), Philosophie, Historisch, Rationalismus.