Vernunftgebrauch
Vernunftgebrauch s. Vernunft („logischer“ und „transzendentaler“ Vernunftgebrauch), Vernunfterkenntnis. Der „transzendentale“ Vernunftgebrauch gibt keine Erkenntnis; „apodiktisch“ ist der Vernunftgebrauch, wenn das Allgemeine, aus dem die Vernunft das Besondere ableitet, gewiß und gegeben ist, sonst ist der Vernunftgebrauch „problematisch“, KrV tr. Dial. Anh. Von d. regulativen Gebrauch... (I 551 f.—Rc 693). Der „immanente“ Vernunftgebrauch der Ideen (s. d.) ist regulativ und fruchtbar; der „transzendente“ (s. d.) Gebrauch der Ideen gibt keine Erkenntnis. In ihrem "praktischen, Gebrauch ist die Vernunft völlig legitim. Vgl. Vernunft, Praktisch, Idee, Realität, Postulate.