Völkerbund
Völkerbund. Die Natur treibt durch die Kriege (s. d.) und die Zurüstungen zu denselben die Menschen, „aus dem gesetzlosen Zustande der Wilden hinauszugehen und in einen Völkerbund zu treten; wo jeder, auch der kleinste Staat seine Sicherheit und Rechte nicht von eigener Macht oder eigener rechtlicher Beurteilung, sondern allein von diesem großen Völkerbunde (Foedus Amphictyonum), von einer vereinigten Macht und von der Entscheidung nach Gesetzen des vereinigten Willens erwarten könnte“, G. i. weltbürg. Abs. 7. Satz (VI 13). Vgl. Friede, Völkerrecht.