Vergehen
Vergehen. „Ein jedes Vergehen ist ein negatives Entstehen, d. i. es wird, um etwas Positives, was da ist, aufzuheben, ebensowohl ein wahrer Realgrund erfordert, als um es hervorzubringen, wenn es nicht ist.“ So hört eine Bewegung nur auf, indem eine entgegengesetzt gerichtete Kraft wirksam wird, und ebenso weicht eine Vorstellung nur infolge der Tätigkeit, der eine andere entspringt, mag auch diese Tätigkeit nicht bewußt, oder nur „sehr dunkel“ vorgestellt werden. Das ganze Spiel der Vorstellungen und aller seelischen Tätigkeiten, welche, nachdem sie wirklich waren, wieder aufhören, setzten entgegengesetzte Handlungen voraus, davon die eine die Negative der anderen ist, Neg. Größ. 3. Abs., 1 (V 1, 97 f.). Vgl. Veränderung.