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Seelenvermögen

Seelenvermögen. Alle Seelenvermögen oder Fähigkeiten können auf drei zurückgeführt werden, welche sich nicht ferner aus einem gemeinschaftlichen Grunde ableiten lassen: das Erkenntnisvermögen, das Gefühl der Lust und Unlust, das Begehrungsvermögen. Für das Erkenntnisvermögen (s. d.) ist allein der Verstand gesetzgebend, für das Begehrungsvermögen die Vernunft, für das Gefühl die Urteilskraft, KU Einl. III (II 13 ff.). Die „oberen Seelenvermögen“ sind das Erkenntnisvermögen, dessen Prinzip a priori die Gesetzmäßigkeit ist, das Gefühl der Lust und Unlust, dessen Prinzip die Zweckmäßigkeit ist, und das Begehrungsvermögen, dessen Prinzip der Endzweck ist, ibid. IX (II 36). Aus dem Zusammenhang der „Grundvermögen des Gemüts“ mit Prinzipien a priori und deren Anwendung ergibt sich folgende Übersicht:

Vermögen des GemütsObere ErkenntnisvermögenPrinzipien a prioriProdukte
ErkenntnisvermögenVerstandGesetzmäßigkeitNatur
Gefühl der Lust und UnlustUrteilskraftZweckmäßigkeitKunst
BegehrungsvermögenVernunftZweckmäßigkeit,
die zugleich Gesetz ist
(Verbindlichkeit)
Sitten

Erste Einl. in die KU, Werke ed. Cassirer (V 226). Vgl. Erkenntnisvermögen, Gemüt, Gefühl, Sinnlichkeit, Urteilskraft, Vernunft, Verstand, Einbildungskraft.