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Staatsbürger

Staatsbürger s. Staat, Staatsverfassung. Staatsbürger ist, wer ein Stimmrecht hat, also nicht ein Kind, ein Weib, ein Dienstbote, sondern nur, wer sein eigener Herr (sui iuris) ist und ein Eigentum oder Einkommen hat, Theor. Prax. II (VI 92 f.).