Erkenntnisvermögen
Erkenntnisvermögen. „Unser gesamtes Erkenntnisvermögen hat zwei Gebiete, das der Naturbegriffe und das des Freiheitsbegriffs; denn durch beide ist es a priori gesetzgebend.“ Zwischen dem Verstande und der Vernunft steht als (oberes) Erkenntnisvermögen die Urteilskraft (s. d.). „Für das Erkenntnisvermögen ist allein der Verstand gesetzgebend, wenn jenes ... als Vermögen eines theoretischen Erkenntnisses auf die Natur bezogen wird, in Ansehung deren allein (als Erscheinung) es uns möglich ist, durch Naturbegriffe a priori, welche eigentlich reine Verstandesbegriffe sind, Gesetze zu geben“, KU Einl. II—III (II 10 ff.). Die Urteilskraft faßt die Natur als unserm Erkenntnisvermögen angemessen auf; vgl. Zweck, Gesetz, Ästhetisch, Geschmacksurteil.
Es gibt ein „niederes“ Erkenntnisvermögen (Sinnlichkeit, bestehend aus Sinn und Einbildungskraft) und „obere“ Erkenntnisvermögen. Es ist anzunehmen, „daß die obere Erkenntniskraft schlechthin nur auf dem Vermögen zu urteilen beruhe“. Die Tiere haben ein solches Vermögen nicht, sie urteilen nicht und haben daher keine deutlichen Begriffe, F. Spitzf. § 6 (V1, 68 f.). Die „oberen Erkenntnisvermögen“ sind: Verstand, Urteilskraft und Vernunft. Aus ihnen entspringen beziehungsweise Begriffe, Urteile, Schlüsse, KrV tr. Anal. 2. B. am Anfang (I 177—Rc 232); vgl. Anthr. 1. T. § 40 (IV 107); N 399 ff. Unsere ganze „Erkenntniskraft“ hat „zwei Stämme“: Sinnlichkeit (s. d.) und „Vernunft“ (s. d.) als das „obere Erkenntnisvermögen“. — Von allem Inhalte abstrahiert, ist die Erkenntnis entweder „historisch“ (s. d.) oder „rational“, „cognitio ex datis“ oder „ex principiis“. — Die nicht „empirische“, sondern „Vernunfterkenntnis“ (s. d.) ist entweder „philosophisch“ („aus Begriffen“) oder „mathematisch“ (aus der Konstruktion der Begriffe) (vgl. Mathematik, Philosophie, Metaphysik, Psychologie, Theologie). „Rational“ sind nur die „aus Prinzipien“, aus „allgemeinen Quellen der Vernunft“ objektiv und subjektiv geschöpften Erkenntnisse, KrV tr. Meth. 3. H. (I 688 f.— Rc 843 f.); vgl. Historisch.