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Einteilung

Einteilung. „Ein jeder Begriff enthält ein Mannigfaltiges unter sich, insofern es übereinstimmt, aber auch, insofern es verschieden ist. — Die Bestimmung eines Begriffes in Ansehung alles Möglichen, was unter ihm enthalten ist, sofern es einander entgegengesetzt, d. i. voneinander unterschieden ist, heißt die logische Einteilung des Begriffes“, Log. § 110 (IV 159). Daß die Einteilungen in der reinen Philosophie fast immer dreiteilig ausfallen, liegt in der Natur der Sache. „Soll eine Einteilung a priori geschehen, so wird sie entweder analytisch sein, nach dem Satze des Widerspruches; und da ist sie jederzeit zweiteilig (quodlibet ens est ant A aut non A). Oder sie ist synthetisch; und wenn sie in diesem Falle aus Begriffen a priori ... soll geführt werden, so muß nach demjenigen, was zu der synthetischen Einheit überhaupt erforderlich ist, nämlich 1. Bedingung, 2. ein Bedingtes, 3. der Begriff, der aus der Vereinigung des Bedingten mit seiner Bedingung entspringt, die Einteilung notwendig Trichotomie sein“, KU Einl. IX 2. Anm. (II 35).