Übernatürliche Erfahrung
Erfahrung, übernatürliche. Eine Erfahrung, von der man sich nicht einmal, „daß sie in der Tat Erfahrung sei“, versichern kann, „weil sie (als übernatürlich) auf keine Regel der Natur unseres Verstandes zurückgeführt und dadurch bewährt werden kann“, ist „eine Ausdeutung gewisser Empfindungen, von denen man nicht weiß, was man aus ihnen machen soll, ob sie als zur Erkenntnis gehörig einen wirklichen Gegenstand haben oder bloße Träumereien sein mögen“, Str. d. Fak. 1. Abs. Allg. Anmerk. (V 4, 103).