Apriorische Erkenntnis
Erkenntnis, apriorische, s. A priori. Sofern in den Wissenschaften Vernunft sein soll, „so muß darin etwas a priori erkannt werden, und ihre Erkenntnis kann auf zweierlei Art auf ihren Gegenstand bezogen werden, entweder diesen und seinen Begriff (der anderweitig gegeben werden muß) bloß zu bestimmen oder ihn auch wirklich zu machen. Die erste ist theoretische, die andere praktische Erkenntnis der Vernunft. Von beiden muß der reine Teil, soviel oder sowenig er auch enthalten mag, nämlich derjenige, darin Vernunft gänzlich a priori ihr Objekt bestimmt, vorher allein vorgetragen werden, und dasjenige, was aus anderen Quellen kommt, damit nicht vermengt werden.“ „Mathematik und Physik sind die beiden theoretischen Erkenntnisse der Vernunft, welche ihre Objekte a priori bestimmen sollen, die erstere ganz rein, die zweite wenigstens zum Teil rein ...“, KrV Vorr. z. 2. A. (I 23 f.—Rc 18).
Die Möglichkeit einer Erkenntnis a priori ergibt sich, wenn man annimmt, „die Gegenstände müssen sich nach unserer Erkenntnis richten“. Die Erfahrung (s. d.) selbst, in welcher uns allein Gegenstände gegeben sind, ist „eine Erkenntnisart ..., die Verstand erfordert, dessen Regel ich in mir, noch ehe mir Gegenstände gegeben werden, mithin a priori voraussetzen muß, welche in Begriffen a priori ausgedrückt wird, nach denen sich also alle Gegenstände der Erfahrung notwendig richten und mit ihnen übereinstimmen müssen“. Es ergibt sich, daß wir „von den Dingen nur das a priori erkennen, was wir selbst in sie legen“, ibid. (I 28 f.—Rc 22 f.); vgl. über die „Kopernikanische Revolution“ in der Erkenntnis den Artikel „Metaphysik“.