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Einerleiheit

Einerleiheit. „Einerleiheit“ und „Verschiedenheit“ sind „Reflexionsbegriffe“ (s. d.). „Wenn uns ein Gegenstand mehrmalen, jedesmal aber mit eben denselben inneren Bestimmungen (qualitas et quantitas) dargestellt wird, so ist derselbe, wenn er als Gegenstand des reinen Verstandes gilt, immer eben derselbe, und nicht viele, sondern nur Ein Ding (numerica identitas); ist er aber Erscheinung, so kommt es auf die Vergleichung der Begriffe gar nicht an, sondern so sehr auch in Ansehung derselben alles einerlei sein mag, ist doch die Verschiedenheit der Örter dieser Erscheinung zu gleicher Zeit ein genügsamer Grund der numerischen Verschiedenheit des Gegenstandes (der Sinne) selbst.“ Denn ein Teil des Raumes ist außer einem anderen Raumteile und schon dadurch von ihm verschieden; diese Verschiedenheit gilt auch von allem, was in den verschiedenen Stellen des Raumes zugleich ist (gegen Leibniz, „Identitas indiscernibilium“ s. Identität), KrV tr. Anal. 2. B. V. d. Amphibolie 1 (I 293—Rc 357 f.). — Die Einerlei- und Verschiedenheit nehmen wir eigentlich nicht wahr, sondern bemerken sie nur bei der Vergleichung, N 461.