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Erklärung

Erklärung. Nach Newtonschen Prinzipien „erklärt“ man die verwickelten Naturbegebenheiten, „wenn man deutlich zeigt, wie sie unter diesen wohlerwiesenen Regeln enthalten seien“, Nat. Theol. 2. Btr. (V 1, 130). „Die Erscheinungen verlangen nur erklärt zu werden, so weit ihre Erklärungsbedingungen in der Wahrnehmung gegeben sind“, KrV tr. Dial. 2. B. 2. H. 4. Abs. (I 433—Rc 565). „Zur Erklärung gegebener Erscheinungen können keine anderen Dinge und Erklärungsgründe, als die, so nach schon bekannten Gesetzen der Erscheinungen mit den gegebenen in Verknüpfung gesetzt werden, angeführt werden“, ibid. tr. Meth. 1. H. 3. Abs. (I 643—Rc 792). Wir können „nichts erklären, als was wir auf Gesetze zurückführen können, deren Gegenstand in irgendeiner möglichen Erfahrung gegeben werden kann“, GMS 3. Abs. V. d. äußersten Grenze ... (III 89); vgl. Freiheit, Vernunft, Imperativ, Beurteilung, Urteilskraft, Zweck.