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Empfindungsqualitäten

Empfindungsqualitäten. Die Qualitäten der Empfindung, die wir als Eigenschaften der Dinge ansehen (Farben, Töne, Geschmäcke, Gerüche usw.), sind „subjektiv“ (s. d.) im engeren Sinne, d. h. abhängig von der Besonderheit der Erkenntnissubjekte, so daß sie sogar bei verschiedenen Menschen verschieden sein können. Sie lassen daher kein Objekt erkennen und eignen sich nicht zur Quelle synthetischer Urteile a priori, im Gegensatz zu den Anschauungsformen Raum und Zeit, KrV tr. Ästh. § 3 (I 84 f.—Rc 102). „Der Wohlgeschmack eines Weines gehört nicht zu den objektiven Bestimmungen des Weines, mithin eines Objektes sogar als Erscheinung betrachtet, sondern zu der besonderen Beschaffenheit des Sinnes an dem Subjekte, was ihn genießt. Die Farben sind nicht Beschaffenheiten der Körper, deren Anschauung sie anhängen, sondern auch nur Modifikationen des Sinnes des Gesichts, welches vom Lichte auf gewisse Weise affiziert wird. Dagegen gehört der Raum als Bedingung äußerer Objekte notwendigerweise zur Erscheinung oder Anschauung derselben. Geschmack und Farben sind gar nicht notwendige Bedingungen, unter welchen die Gegenstände allein für uns Objekte der Sinne werden können. Sie sind nur als zufällig beigefügte Wirkungen der besonderen Organisation mit der Erscheinung verbunden. Daher sind sie auch keine Vorstellungen a priori, sondern auf Empfindung, der Wohlgeschmack aber sogar auf Gefühl (der Lust und Unlust) als einer Wirkung der Empfindung gegründet. Auch kann niemand a priori weder eine Vorstellung einer Farbe noch irgendeines Geschmacks haben“, KrV 1. A. ibid. Das Subjektive des Sinnesmaterials, der Empfindung, bleibt (im Unterschiede von dem Subjektiven der Anschauungsformen) „bloß subjektiv“ und legt „keine Erkenntnis des Objekts, mithin keine für jedermann gültige Vorstellung“ dar; denn die Empfindungen enthalten nicht wie Raum und Zeit „Data zu Erkenntnissen a priori“, Fortschr. d. Metaph. 1. Abt. Gesch. d. Transzendentalphilosophie ... (V 3, 94).