Eigendünkel
Eigendünkel. Eigendünkel ist die Selbstsucht des Wohlgefallens an sich selbst, „eine unbillige Anmaßung, die man auf das Verdienst macht“, E. Vorles. üb. Ethik ed. Menzer S. 168. Die reine praktische Vernunft schlägt den Eigendünkel nieder, „indem alle Ansprüche der Selbstschätzung, die vor der Übereinstimmung mit dem sittlichen Gesetze vorhergehen, nichtig und ohne alle Befugnis sind, indem eben die Gewißheit einer Gesinnung, die mit diesem Gesetze übereinstimmt, die erste Bedingung alles Wertes der Person ist ... und alle Anmaßung vor derselben falsch und gesetzwidrig ist“. Eigendünkel ist die Selbstliebe, welche sich „gesetzgebend und zum unbedingten praktischen Prinzip macht“. Das moralische Gesetz tut unserem Eigendünkel Abbruch, es demütigt uns zunächst. KpV 1. B. 3. H. (II 95 f.: vgl. 100, 107 ff., 111). Vgl. Achtung, Demut.