Menschheit
Menschheit. Die Menschheit ist das reine Wesen des Menschen, gegenüber der „Tierheit“ in ihm. Kein Wesen kongruiert mit der Idee des Vollkommensten seiner Art, „so wenig wie der Mensch mit der Idee der Menschheit, die er sogar selbst als das Urbild seiner Handlungen in seiner Seele trägt“, KrV tr. Dial. 1. B. 1. Abs. (I 332—Rc 399). „Der Mensch ist zwar unheilig genug, aber die Menschheit in seiner Person muß ihm heilig sein. In der ganzen Schöpfung kann alles, was man will, und worüber man etwas vermag, auch bloß als Mittel gebraucht werden; nur der Mensch, und mit ihm jedes vernünftige Geschöpf, ist Zweck an sich selbst. Er ist nämlich das Subjekt des moralischen Gesetzes, welches heilig ist, vermöge der Autonomie seiner Freiheit“ (vgl. Persönlichkeit). Die Würde (s. d.) der Menschheit in der Person des Menschen muß erhalten und geehrt werden, KpV 1. T. 1. B. 3. H. (II 112 f.); vgl. 2. B. 2. H. V (II 168). Der Mensch (s. d.) als moralisches Wesen ist der Endzweck (s. d.) der Schöpfung, KU § 86 (II 312 ff.). „Das, was allein eine Welt zum Gegenstande des göttlichen Ratschlusses und zum Zwecke der Schöpfung machen kann, ist die Menschheit (das vernünftige Weltwesen überhaupt) in ihrer moralischen ganzen Vollkommenheit, wovon als oberste Bedingung die Glückseligkeit die unmittelbare Folge in dem Willen des höchsten Wesens ist.“ „Dieser allein Gott wohlgefällige Mensch ’ist in ihm von Ewigkeit her,“, er ist Gottes „eingeborener Sohn“ (s. Christentum). „Zu diesem Ideal der moralischen Vollkommenheit, d. i. dem Urbilde der sittlichen Gesinnung, in ihrer ganzen Lauterkeit uns zu erheben, ist nur allgemeine Menschenpflicht, wozu uns auch diese Idee selbst, welche von der Vernunft uns zur Nachstrebung vorgelegt wird, Kraft geben kann.“ Diese Idee hat ihre „Realität in praktischer Beziehung“ in sich selbst, Rel. 2. St. 1. Abs. a. (IV 66 ff.). „Es ist ... etwas in uns, was zu bewundern wir niemals aufhören können, wenn wir es einmal ins Auge gefaßt haben, und dieses ist zugleich dasjenige, was die Menschheit in der Idee zu einer Würde erhebt, die man am Menschen als Gegenstand der Erfahrung nicht vermuten sollte.“ Daß wir das Vermögen haben, „der Moral mit unserer sinnlichen Natur so große Opfer zu bringen, daß wir das auch können, wovon wir ganz leicht und klar begreifen, daß wir es sollen, diese Überlegenheit des übersinnlichen Menschen in uns über den sinnlichen, desjenigen, gegen den der letztere (wenn es zum Widerstreit kommt) nichts ist, ob dieser zwar in seinen eigenen Augen alles ist: diese moralische, von der Menschheit unzertrennliche Anlage in uns ist ein Gegenstand der höchsten Bewunderung, die, je länger man dieses wahre (nicht erdachte) Ideal ansieht, nur immer desto höher steigt“, Str. d. Fak. 1. Abs. Allg. Anmerk. (V 4, 103 f.). „Das Vermögen, sich überhaupt irgendeinen Zweck zu setzen, ist das Charakteristische der Menschheit (zum Unterschiede von der Tierheit)“, MST Einl. VIII (III 233). Die Menschheit in der Person des Menschen (s. d.) ist das Objekt der Achtung, die er von jedem anderen Menschen fordern kann und auf der seine Würde (s. d.), sein absoluter innerer Wert beruht, ibid. § 11 (III 285 f.). Die Pflicht gegen sich selbst gebietet, daß der Mensch die „Würde der Menschheit“ in seiner eigenen Person bewahre, Über Pädagogik (VIII 240 f.). Vgl. Mensch, Imperativ, Person, Selbst, Würde, Reich der Zwecke, Humanität, Christentum.