Metaphysik der Sitten
Metaphysik der Sitten. Die „Metaphysik der Sitten“ (s. Ethik) zerfällt in die metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre (s. d.) und in die der Tugendlehre (s. d.), MS Vorr. (III 3). Wenn „ein System der Erkenntnis a priori aus bloßen Begriffen“ Metaphysik heißt, so wird eine „praktische Philosophie“, welche nicht Natur, sondern die Freiheit der Willkür zum Objekt hat, eine Metaphysik der Sitten voraussetzen und bedürfen, d. h. „eine solche zu haben ist selbst Pflicht, und jeder Mensch hat sie auch, obzwar gemeiniglich nur auf dunkle Art, in sich; denn wie könnte er ohne Prinzipien a priori eine allgemeine Gesetzgebung in sich zu haben glauben?“ Eine Metaphysik der Sitten kann nicht auf Erfahrung, auf Anthropologie (s. d.) gegründet, aber auf sie angewandt werden, ibid. Einl. II (III 18); vgl. Metaphysik, Pflicht, Gesetz.