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Merkmal

Merkmal. Wir erkennen Dinge nur durch Merkmale. „Ein Merkmal ist dasjenige an einem Dinge, was einen Teil der Erkenntnis desselben ausmacht, oder — welches dasselbe ist — eine Partialvorstellung, sofern sie als Erkenntnisgrund der ganzen Vorstellung betrachtet wird. — Alle unsere Begriffe sind demnach Merkmale und alles Denken ist nichts anderes als ein Vorstellen durch Merkmale.“ „Ein jedes Merkmal läßt sich von zwei Seiten betrachten: Erstlich, als Vorstellung an sich selbst; zweitens, als gehörig wie ein Teilbegriff zu der ganzen Vorstellung eines Dinges und dadurch als Erkenntnisgrund dieses Dinges selbst.“ „Alle Merkmale, als Erkenntnisgründe betrachtet, sind von zwiefachem Gebrauche, entweder einem innerlichen oder einem äußerlichen. Der innere Gebrauch besteht in der Ableitung, um durch Merkmale, als ihre Erkenntnisgründe, die Sache selbst zu erkennen. Der äußere Gebrauch besteht in der Vergleichung, sofern wir durch Merkmale ein Ding mit anderen nach den Regeln der Identität oder Diversität vergleichen können.“ Es gibt „analytische“ oder „synthetische“ Merkmale. „Jene sind Teilbegriffe meines wirklichen Begriffes (die ich darin schon denke), diese dagegen sind Teilbegriffe des bloß möglichen ganzen Begriffes (der also durch eine Synthesis mehrerer Teile erst werden soll). — Erstere sind alle Vernunftbegriffe, die letzteren können Erfahrungsbegriffe sein.“ Ferner gibt es „koordinierte“ und „subordinierte“ Merkmale. „Koordiniert sind die Merkmale, sofern ein jedes derselben als ein unmittelbares Merkmal der Sache vorgestellt wird; und subordiniert, sofern ein Merkmal uns vermittelst des anderen an dem Dinge vorgestellt wird.“ „Die Verbindung koordinierter Merkmale zum Ganzen des Begriffes heißt ein Aggregat; die Verbindung subordinierter Merkmale eine Reihe.“ Ferner sind zu unterscheiden: „bejahende“ und „verneinende“, „wichtige“, „fruchtbare“ und „leere“, „unwichtige“, „zureichende und notwendige“ und „unzureichende“ und „zufällige“ Merkmale. Die notwendigen Merkmale heißen auch „wesentliche“. Sie zerfallen in „primitive“ und „konstitutive“ Merkmale und „Attribute“. Die außerwesentlichen Merkmale sind „modi“ (innere Beziehungen) oder Relationen (äußere Verhältnisse), Log. Einl. VIII (IV 64 ff.). Vgl. Wesen, Definition.

„Was ein Merkmal von dem Merkmal eines Dinges ist, das nennt man ein mittelbares Merkmal desselben.“ Das unmittelbare Merkmal vertritt zwischen dem entfernten und der Sache selbst die Stelle eines „Zwischenmerkmals“, F. Spitzf. § 1 (VI, 55 f.); vgl. Urteil, Schluß, Die oberste Regel aller bejahenden Vernunftschlüsse ist: „Ein Merkmal vom Merkmal ist ein Merkmal der Sache selbst“, der verneinenden: „was dem Merkmal eines Dinges widerspricht, widerspricht dem Dinge selbst“. Das „dictum de omni et nullo“ (s. d.) folgt daraus, ibid. § 2 (V 1, 57). Ein Prädikat, welches durch einen Satz a priori (s. d.) einem Subjekt beigelegt wird, gilt als diesem notwendig (unabtrennlich) angehörig. „Solche Prädikate werden auch zum Wesen (der inneren Möglichkeit des Begriffs) gehörige (ad essentiam pertinentia) Prädikate genannt, dergleichen folglich alle Sätze, die a priori gelten, enthalten müssen; die übrigen, die nämlich vom Begriffe (unbeschadet desselben) abtrenn-lichen, heißen außerwesentliche Merkmale (extraessentialia). Die ersteren gehören nun zum Wesen entweder als Bestandstücke desselben (ut constitutiva), oder als darin zureichend gegründete Folgen aus denselben (ut rationata). Die ersteren heißen wesentliche Stücke (essentialia), die also kein Prädikat enthalten, welches aus anderen in demselben Begriffe enthaltenen abgeleitet werden könnte, und ihr Inbegriff macht das logische Wesen (essentia) aus; die zweiten werden Eigenschaften (attributa) genannt. Die außerordentlichen Merkmale sind entweder innere (modi) oder Verhältnismerkmale (relationes) und können in Sätzen a priori nicht zu Prädikaten dienen, weil sie vom Begriffe des Subjekts abtrennlich und also nicht notwendig mit ihm verbunden sind.“ Es gibt analytische und synthetische Attribute, Üb. e. Entdeck. 2. Abs. (V 3, 52 f.). „Ein jeder Begriff stellet immer ein Merkmal von gewissen Dingen vor“, N 2278. Ein Merkmal ist „dasjenige, dessen ich mir an einem Dinge bewußt bin“, N 2276. „Alle Merkmale sind Erkenntnisgründe.“ „Zureichendes Merkmal ist: das Ding jederzeit von allen Dingen zu unterscheiden“, N 2308. Vgl. Begriff, Prädikat, Diskursiv.