Maxime
Maxime. „Praktische Gesetze, sofern sie zugleich subjektive Gründe der Handlungen, d. i. subjektive Grundsätze, werden, heißen Maximen.“ „Die Beurteilung der Sittlichkeit, ihrer Reinigkeit und Folgen nach, geschieht nach Ideen, die Befolgung ihrer Gesetze nach Maximen.“ „Es ist notwendig, daß unser ganzer Lebenswandel sittlichen Maximen untergeordnet werde.“ Bedingung dazu ist die Verknüpfung der Idee Gottes (s. d.) und der Unsterblichkeit (s. d.) mit dem moralischen Gesetze, KrV tr. Meth. 2. H. 2. Abs. (I 672—Rc 824 f.). Maxime ist das „subjektive Prinzip des Wollens“, GMS 1. Abs. 1. Anm. (III 19), „das subjektive Prinzip zu handeln“. Sie enthält „die praktische Regel, die die Vernunft den Bedingungen des Subjekts gemäß (öfters der Unwissenheit oder auch den Neigungen desselben) bestimmt“, sie ist also der Grundsatz, nach welchem das Subjekt handelt, während das Gesetz bestimmt, wie es handeln soll, ibid. 2. Abs. 7. Anm. (III 44). „Praktische Grundsätze sind Sätze, welche eine allgemeine Bestimmung des Willens enthalten, die mehrere praktische Regeln unter sich hat. Sie sind subjektiv oder Maximen, wenn die Bedingung nur als für den Willen des Subjekts gültig von ihm angesehen wird“, KpV 1. T. 1. B. 1. H. § 1 Erklär. (II 23). Eine Maxime ist eine „Regel, die die Willkür sich selbst für den Gebrauch ihrer Freiheit macht“, Rel. 1. St. Von d. Einwohnung ... (IV 19). Etwas in seine Maxime aufnehmen heißt, es sich zur allgemeinen Regel des Verhaltens machen, ibid. Anmerk. (IV 23); vgl. Willkür, Böse. „Die Regel des Handelnden, die er sich selbst aus subjektiven Gründen zum Prinzip macht, heißt seine Maxime; daher bei einerlei Gesetzen die Maximen der Handelnden sehr verschieden sein können.“ Maxime ist „das subjektive Prinzip zu handeln, was sich das Subjekt selbst zur Regel macht (wie es nämlich handeln will)“, MS Einl. IV (III 28 f.). Der kategorische Imperativ (s. d.) fordert, so zu handeln, daß die Maxime des Wollens zum Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung sich eignet. Vgl. Prinzip, Glückseligkeit, Gesetze (praktische), Regel.