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Moment

Moment. „Die Mitteilung der Bewegung geschieht nur vermittelst solcher bebenden Kräfte, die einer Materie auch in Ruhe beiwohnen (Undurchdringlichkeit und Anziehung). Die Wirkung einer bewegenden Kraft auf einen Körper in einem Augenblicke ist die Sollizitation desselben, die gewirkte Geschwindigkeit des letzteren durch die Sollizitation, sofern sie in gleichem Verhältnis mit der Zeit wachsen kann, ist das Moment der Akzeleration.“ Dieses muß nur eine unendlich kleine Geschwindigkeit enthalten. Die Möglichkeit der Beschleunigung beruht auf dem Gesetze der Trägheit (s. d.), Anfangsgr. d. Naturw. 3. H. Allgem. Anmerk. zur Mechanik (VII 302). Man darf das Moment der Geschwindigkeit nicht schon selbst als Geschwindigkeit betrachten, sondern bloß als „das Bestreben, einem Körper eine gewisse Geschwindigkeit mitzuteilen; nicht als extensive, sondern als intensive Größe, die aber den Grund der extensiven Größe enthält“. „Man kann nicht sagen, ein Körper habe im Anfangsaugenblicke des Falls eine gewisse Geschwindigkeit und könne deren verschiedene haben.“ Man kann ihm bloß „eine verschiedene Tendenz zur Bewegung“ beilegen, Acht kleine Schriften, 6: Über das Moment der Geschwindigkeit im Anfangsaugenblicke des Falls (VIII 170 f.).