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Motiv

Motiv. „Die Triebe der menschlichen Natur ... sind die Bewegkräfte des Willens. Der Verstand kommt nur dazu, sowohl das ganze Fazit der Befriedigung aller Neigungen insgesamt aus dem vorgestellten Zwecke zu schätzen, als auch die Mittel zu diesem abzufinden“, Krankheiten des Kopfes (VIII 65); vgl. Anthropologie.

Sittliches Motiv, „Triebfeder“ des Sittlichen kann nur die Achtung (s. d.) für das Sittengesetz selbst sein. Diese Triebfeder darf durch keine anderen Motive (der Glückseligkeit, des Nutzens usw.) beeinträchtigt werden, wenn der Wille ein lauterer sein soll. Wie es möglich ist, daß die Idee des Sittengesetzes selbst zu einem Motiv werden kann, ist letzten Endes nicht begreiflich, aber es ist Tatsache, daß die Vernunft auf die Sinnlichkeit Einfluß haben kann, da sie einensolchen haben soll. Subjektive Zwecke beruhen auf „Triebfedern“, objektive auf „Beweggründen“, welche „für jedes vernünftige Wesen gelten“, GMS 2. Abs. (III 52). Nicht durch eine „Triebfeder a posteriori, welche materiell ist“, sondern durch das „formale Prinzip des Wollens überhaupt“ wird der sittliche Wille bestimmt, ibid. 1. Abs. (III 18). Es ist nicht begreiflich zu machen, wie die „Idee einer intelligiblen Welt selbst“ die Triebfeder des Wollens sein könnte, ibid. 3. Abs. V. d. äußersten Grenze... (III 93). Das Wesentliche ist, „daß das moralische Gesetz unmittelbar den Willen bestimme“, denn nur dann besteht „Moralität“ (s. d.), nicht bloße „Legalität“. Die Triebfeder (der „subjektive Bestimmungsgrund“) eines erschaffenen vernünftigen Wesens kann nur das moralische Gesetz sein. Andere Triebfedern dürfen nicht mitwirken; sie sollen alle abgewiesen werden, sofern sie dem Gesetze zuwider sind (s. Neigung). Das moralische Gesetz, das durch praktische Vernunft (s. d.) „formaler Bestimmungsgrund“ der Handlung ist, ist auch „subjektiver Bestimmungsgrund, d. i. Triebfeder“ zu dieser Handlung, „indem es auf die Sinnlichkeit des Subjekts Einfluß hat und ein Gefühl bewirkt, welches dem Einflüsse des Gesetzes auf den Willen beförderlich ist“. Die „Triebfeder der sittlichen Gesinnung“ muß von aller sinnlichen Bedingung frei sein; sie ist nicht „pathologisch“, sondern „praktisch“ bewirkt, eine Wirkung der Vernunft, so daß die Achtung für das Gesetz nicht „Triebfeder zur Sittlichkeit“, sondern „die Sittlichkeit selbst, subjektiv als Triebfeder betrachtet“ ist. Das Gefühl ist hier „lediglich durch Vernunft bewirkt“ und dient nicht zur Beurteilung der Handlungen, sondern nur zur Triebfeder, um das Sittengesetz „in sich zur Maxime zu machen“. „Achtung fürs moralische Gesetz ist also die einzige und zugleich unbezweifelte moralische Triebfeder“, KpV 1. T. 1. B. 3. H. (II 93 ff.); vgl. Interesse, Moralisches Gefühl, Böse, Gut, Glückseligkeit, Rigorismus, Christentum.