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Malerei

Malerei. Die Malerei gehört zu den bildenden (s. d.) Künsten und ist eine Kunst des „Sinnenscheins“. Sie macht (wie die Plastik) „Gestalten im Raume zum Ausdrucke für Ideen“, und zwar kennbar für den Gesichtssinn. Die „ästhetische Idee“ (s. d.) liegt ihr in der Einbildungskraft zugrunde, die „Gestalt“ aber, welche den „Ausdruck“ derselben ausmacht, wird nach der Art, wie sich die körperliche Ausdehnung des Gegenstandes im Auge malt, „nach ihrer Apparenz in einer Fläche“, gegeben. Die „Malerkunst“, welche „den Sinnenschein künstlich mit Ideen verbunden darstellt“, gliedert sich in die der „schönen Schilderung der Natur“, d. h. die eigentliche Malerei, und in die Kunst der „schönen Zusammenstellung ihrer Produkte“, d. h. Lustgärtnerei, KU § 51 (II 177 ff.). Die Malerei ist die höchste unter den bildenden Künsten, „teils weil sie als Zeichnungskunst allen übrigen bildenden zum Grunde liegt, teils weil sie weit mehr in die Region der Ideen eindringen und auch das Feld der Anschauung diesen gemäß mehr erweitern kann, als es den übrigen verstattet ist“, ibid. § 53 (II 188). In der Malerei ist, wie in allen bildenden Künsten, die Zeichnung das Wesentliche, „in welcher nicht, was in der Empfindung vergnügt, sondern bloß, was durch seine Form gefällt, den Grund aller Anlage für den Geschmack ausmacht“. Die Farben „gehören zum Reiz“. Sie können den Gegenstand „zwar für die Empfindung belebt, aber nicht anschauüngswürdig und schön machen; vielmehr werden sie durch das, was die schöne Form erfordert, mehrenteils gar sehr eingeschränkt, und selbst da, wo der Reiz zugelassen wird, durch die erstere allein veredelt“, ibid. § 14 (II 64 f.). Die „Farbenkunst“ gehört zur Kunst des „schönen Spiels der Empfindungen“. Es ist nicht zu entscheiden, ob eine Farbe oder ein Ton „bloß angenehme Empfindungen oder an sich schon ein schönes Spiel von Empfindungen seien und als ein solches ein Wohlgefallen an der Form in der ästhetischen Beurteilung bei sich führen“. Vielleicht hat Letzteres statt, ibid. § 51 (II 181).