Methodenlehre
Methodenlehre. „Wie die Elementarlehre in der Logik die Elemente und Bedingungen der Vollkommenheit einer Erkenntnis zu ihrem Inhalte hat, so hat dagegen die allgemeine Methodenlehre, als der andere Teil der Logik, von der Form einer Wissenschaft überhaupt oder von der Art und Weise zu handeln, das Mannigfaltige der Erkenntnis zu einer Wissenschaft zu verknüpfen“, Log. § 96 (IV 151 f.). Sie hat die Mittel anzugeben, durch welche die Vollkommenheiten der Erkenntnis: Deutlichkeit, Gründlichkeit, systematische Anordnung, befördert werden, ibid. § 97 (IV 152). Vgl. Logik.