Persönlichkeit
Persönlichkeit. Die „Persönlichkeit“ ist „die Freiheit und Unabhängigkeit von dem Mechanismus der ganzen Natur, doch zugleich als ein Vermögen eines Wesens betrachtet, welches eigentümlichen, nämlich von seiner eigenen Vernunft gegebenen reinen praktischen Gesetzen, die Person also als zur Sinnenwelt gehörig, ihrer eigenen Persönlichkeit unterworfen ist, sofern sie zugleich zur intelligiblen Welt gehört“. Die Menschheit (s. d.) in jeder Person muß uns heilig sein, sie ist „Zweck an sich selbst“. Die Idee der Persönlichkeit erweckt Achtung, KpV 1. T. 1. B. 3. H. (II 112 ff.). In der menschlichen Natur liegt die Anlage der „Persönlichkeit als eines vernünftigen und zugleich der Zurechnung fähigen Wesens“. Diese Anlage ist „die Empfänglichkeit der Achtung für das moralische Gesetz als einer für sich hinreichenden Triebfeder der Willkür“. Die Beschaffenheit einer solchen Willkür ist der „gute Charakter“, der als solcher erworben ist, aber auf einer Anlage beruht. Die Idee des moralischen Gesetzes allein ist „die Persönlichkeit selbst (die Idee der Menschheit ganz intellektuell betrachtet)“, Rel. 1. St. I (IV 25 ff.). Vgl. Selbst, Imperativ, Würde, Menschheit, Pflicht, Autonomie, Freiheit, Recht.