Philosophische Fakultät
Philosophische Fakultät. „Es muß zum gelehrten gemeinen Wesen durchaus auf der Universität noch eine Fakultät geben, die in Ansehung ihrer Lehren vom Befehle der Regierung unabhängig, keine Befehle zu geben, aber doch alle zu beurteilen die Freiheit habe, die mit dem wissenschaftlichen Interesse, d. i. mit dem der Wahrheit zu tun hat, wo die Vernunft öffentlich zu sprechen berechtigt sein muß; weil ohne eine solche die Wahrheit (zum Schaden der Regierung selbst) nicht an den Tag kommen würde, die Vernunft aber ihrer Natur nach frei ist und keine Befehle, etwas für wahr zu halten (kein crede, sondern nur ein freies credo) annimmt“, Str. d. Fak. 1. Abs. Einteilung der Fak. (V 4, 57 f.). Die philosophische („untere“) Fakultät dient dazu, die drei oberen Fakultäten zu kontrollieren und ihnen eben dadurch nützlich zu werden, weil auf Wahrheit alles ankommt. Sie enthält „zwei Departements“: das der „historischen Erkenntnis“ und das der „reinen Vernunfterkenntnis“. Sie kann also „alle Lehren in Anspruch nehmen um ihre Wahrheit der Prüfung zu unterwerfen“, ibid. 1. Abs. I, 2. Abs. (V 4, 66). Es könnte dazu kommen, daß die philosophische Fakultät die erste wird, „zwar nicht in der Machthabung, aber doch in Beratung des Machthabenden (der Regierung), als welche in der Freiheit der philosophischen Fakultät und der ihr daraus erwachsenden Einsicht besser als in ihrer eigenen absoluten Autorität Mittel zu Erreichung ihrer Zwecke antreffen würde“ ibid. 4. Abs. (V 4, 76). Vgl. Theologie, Bibel.