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Wissen

Wissen s. Erkenntnis. „Wissen“ ist „das sowohl subjektiv als objektiv zureichende Fürwahrhalten“, KrV tr. Meth. 2. H. 3. Abs. (I 679—Rc 832). Das Wissen ist „ein apodiktisches Urteilen“. Was ich weiß, das halte ich „für apodiktisch gewiß, d. i. für allgemein und objektiv notwendig (für alle geltend)“. Das Wissen ist ein „Fürwahrhalten aus einem Erkenntnisgrunde, der sowohl objektiv als subjektiv zureichend ist“, Log. Einl. IX (IV 72 f.), s. Gewißheit. Die Kritik (s. d.) hebt das (vermeintliche, dogmatisch-metaphysische) „Wissen“ auf, um dem Glauben (s. d.) Platz zu machen. Vgl. Religion, Meinen, A priori, Erkenntnis.