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Relation

Relation. Wir erkennen in der Erscheinungswelt nur Relationen, obzwar unsere Erkenntnis absolut gültige (apriorische) Voraussetzungen hat (s. Absolut). Es zeigt sich, daß weder die Dinge, die wir anschauen, noch ihre „Verhältnisse“, so an sich selbst beschaffen sind als sie uns erscheinen. Fällt die Beziehung aufs Subjekt weg, so würden „alle Verhältnisse der Objekte im Raum und Zeit“, ja selbst Raum und Zeit verschwinden, da sie „nur in uns“ existieren können, KrV tr. Ästhet. § 8 (I 95—Rc 113). Alles, was in unserer Erkenntnis zur Anschauung gehört, enthält nichts als „bloße Verhältnisse“, der „Örter in einer Anschauung (Ausdehnung), Veränderung der örter (Bewegung), und Gesetze nach denen diese Veränderung bestimmt wird (bewegende Kräfte)“. „Was aber in dem Orte gegenwärtig sei, oder was außer der Ortsveränderung in den Dingen selbst wirke wird dadurch nicht gegeben. Nun wird durch bloße Verhältnisse doch nicht eine Sache an sich erkannt: also ist wohl zu urteilen, daß, da uns durch den äußeren Sinn nichts als bloße Verhältnisvorstellungen gegeben werden, dieser auch nur das Verhältnis eines Gegenstandes auf das Subjekt in seiner Vorstellung enthalten könne und nicht das Innere, was dem Objekte an sich zukommt.“ „Mit der inneren Anschauung ist es ebenso bewandt. Nicht allein, daß darin die Vorstellungen äußerer Sinne den eigentlichen Stoff ausmachen, womit wir unser Gemüt besetzen, sondern die Zeit, in die wir diese Vorstellungen setzen ..., enthält schon Verhältnisse des Nacheinander, des Zugleichseins und dessen, was mit dem Nacheinandersein zugleich ist (des Beharrlichen)“, ibid. (I 101—Rc 119 f.); vgl. Sinn, innerer. Die in der Erscheinung (s. d.) gegebene Beschaffenheit der Objekte hängt ab von der „Anschauungsart des Subjekts in der Relation des gegebenen Gegenstandes zu ihm“, ibid. (I 102 f.—Rc 121). Die inneren Bestimmungen einer Substanz (s. d.) in der Erscheinung (Materie) sind „nichts als Verhältnisse“; sie selbst ist „ganz und gar ein Inbegriff von lauter Relationen“, denn wir kennen sie nur durch Kräfte, ibid. tr. Anal. Anh. V. d. Amphibolie (I 294 f.—Rc 358 f.). „Im Raum sind lauter äußere, im inneren Sinn lauter innere Verhältnisse; das Absolute fehlt“, ibid. (Anmerk. aus Kants Handexemplar). Die Materie (s. d.) besteht aus lauter („realen“) Verhältnissen, aber es sind darunter „selbständige und beharrliche, dadurch uns ein bestimmter Gegenstand gegeben wird“. Auch der Raum besteht aus lauter („formalen“) Verhältnissen. Die Materie ist „undurchdringliche Ausdehnung“, ibid. Anmerk. (I 307 f.—Rc 372 ff.); sie ist „Erscheinung“; das ihr zugrundeliegende Ding an sich ist unerkennbar.

Es sind „nicht Formen, sondern Funktionen, worauf die relationes der Erscheinungen beruhen“. „Nur von der Relation gelten objektiv synthetische Sätze der Erscheinung.“ Das Objekt (s. d.) kann nur „nach seinen Verhältnissen“ vorgestellt werden, Lose B1.7. „Unsere Vernunft enthält nichts als relationes“, N 3969. Vgl. Inneres, Merkmal. Die Kategorien (s. d.) der Relation sind Kausalität (s. d.), Substanz (s. d.) und Wechselwirkung (s. d.). Vgl. Materie, Raum, Prädikat, Analogie, Unbedingt, Bewegung.