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Rekognition

Rekognition. „Ohne Bewußtsein, daß das, was wir denken, eben dasselbe sei, was wir einen Augenblick zuvor dachten, würde alle Reproduktion in der Reihe der Vorstellungen vergeblich sein. Denn es wäre eine neue Vorstellung im jetzigen Zustande, die zu dem Actus, wodurch sie nach und nach hat erzeugt werden sollen, gar nicht gehörte, und das Mannigfaltige derselben würde immer kein Ganzes ausmachen, weil es der Einheit ermangelte, die ihm nur das Bewußtsein verschaffen kann“ (so besteht z. B. die Zahl im Bewußtsein der Einheit der Synthesis von Eins zu Eins), KrV 1. A. tr. Anal. 1. B. 2. H. 2. Abs. 3. (I 710 f.—Rc 180 f.). Das Wort „Begriff“ (s. d.) weist schon darauf hin, daß das „eine Bewußtsein“ es ist, „was das Mannigfaltige, nach und nach Angeschaute und dann auch Reproduzierte in eine Vorstellung vereinigt“. Dieses Bewußtsein kann sehr schwach (unklar) sein, aber ohne dasselbe sind Begriffe und mit ihnen Erkenntnis von Gegenständen (s. Objekt) unmöglich, ibid. (I 711—182). Der Begriff ist stets seiner Form nach „etwas Allgemeines und was zur Regel dient“. So dient der Begriff des Körpers nach der „Einheit des Mannigfaltigen“, das durch ihn gedacht wird, unserer Erkenntnis äußerer Erscheinungen zur Regel. „Eine Regel der Anschauungen kann er aber nur dadurch sein, daß er bei gegebenen Erscheinungen die notwendige Reproduktion des Mannigfaltigen derselben, mithin die synthetische Einheit in ihrem Bewußtsein vorstellt. So macht der Begriff des Körpers, bei der Wahrnehmung von Etwas außer uns, die Vorstellung der Ausdehnung und mit ihr die der Undurchdringlichkeit, der Gestalt usw. notwendig.“ Der Begriff enthält die „Einheit der Regel“, und diese „bestimmt nun das Mannigfaltige und schränkt es auf Bedingungen ein, welche die Einheit der Apperzeption möglich machen“, und der Begriff dieser Einheit ist der Gedanke vom Gegenstande = x, auf den ich das Mannigfaltige beziehe, ibid. (I 712 f.—Rc 184 f.). Die „ursprüngliche und transzendentale Bedingung“ der Einheit des Mannigfaltigen aller Anschauungen und also auch der Begriffe der Objekte, die Grundbedingung des Denkens eines „Gegenstandes“ überhaupt ist die transzendentale Apperzeption (s. d.), das „reine ursprüngliche, unwandelbare“, identische Bewußtsein (Selbstbewußtsein), dessen „numerische Einheit“ allen Begriffen zugrunde liegt und also auch die Synthesis der Rekognition in diesen möglich macht. Das ursprüngliche Bewußtsein der Identität (s. d.) seiner selbst (in der Apperzeption) ist zugleich ein Bewußtsein einer ebenso notwendigen „Einheit der Synthesis aller Erscheinungen nach Begriffen, d. i. nach Regeln, die sie nicht allein notwendig reproduzibel machen, sondern dadurch auch ihrer Anschauung einen Gegenstand bestimmen, d. i. den Begriff von Etwas, darin sie notwendig zusammenhängen“, ibid. (I 713 ff.—Rc 186 ff.). Die Gründe der Rekognition des Mannigfaltigen, sofern sie bloß die „Form einer Erfahrung überhaupt“ betreffen, sind die Kategorien (s. d.). „Auf ihnen gründet sich also alle formale Einheit in der Synthesis der Einbildungskraft, und vermittelst dieser auch alles empirischen Gebrauchs derselben (in der Rekognition, Reproduktion, Assoziation, Apprehension) bis herunter zu den Erscheinungen, weil diese nur vermittelst jener Elemente der Erkenntnis, und überhaupt unserem Bewußtsein, mithin uns selbst angehören können“, ibid. 3. Abs. (I 726 f.—Rc 214 f.).