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Rechenschaft

Rechenschaft. Vernunft besteht eben darin, „daß wir von allen unseren Begriffen, Meinungen und Behauptungen, es sei aus objektiven oder, wenn sie ein bloßer Schein sind, aus subjektiven Gründen Rechenschaft geben können“, KrV tr. Dial. 2. B. 3. H. 5. Abs. (I 528—Rc 667). Die transzendentale „Deduktion“ (s. d.) der Kategorien gibt Rechenschaft betreffs der objektiven Geltung dieser apriorischen Begriffe, indem sie dieselben als Bedingungen der Erfahrung selbst dartut und die „quaestio iuris“ (s. d.) so auf kritisch-transzendentale Weise entscheidet.