Experimentum crucis
Experimentum crucis heißt ein entscheidender Versuch. Der Ausdruck stammt von Bacon (1561-1626) her. Auf das Experimentum crucis bezieht sich eine der Regeln oder prärogativen Instanzen, die bei der Beurteilung der Tatsachen zum Zweck neuer Entdeckungen zur Anwendung kommen sollen. Bacon äußert sich im Novum Organon Buch II Art. 36 so: „Zu den vornehmsten Fällen rechne ich vierzehntens die Fälle des Kreuzes, indem ich dieses Wort von den Kreuzen hernehme, welche an Scheidewegen aufgerichtet sind, um die sich trennenden Wege zu zeigen. Ich nenne solche Fälle auch entscheidende oder Urteilsfälle und manchmal Orakeloder Gebotsfälle. Es verhält sich mit ihnen folgendermaßen: Oft schwankt der Verstand, bei Untersuchung einer Eigenschaft, welche von zweien oder mehreren Eigenschaften er als die Ursache der in Frage befindlichen Eigenschaft ansehen soll, weil gewöhnlich und häufig mehrere Eigenschaften zusammenwirken. Hier zeigen nun diese Kreuzesfälle die zuverlässige und unauflösliche Verbindung einer dieser Eigenschaften mit der in Frage stehenden, während die andere trennbar ist und in ihrer Verbindung wechselt. Dadurch entscheidet sich die Sache, und jene erstere Eigenschaft gilt als die Ursache, die andere wird beseitigt. Deshalb sind solche Fälle sehr aufklärend und von großer Bedeutung; der Lauf der Untersuchung hört mitunter bei ihnen auf, und die Untersuchung ist mit ihnen abgeschlossen.“