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Person

Person (vom lat. persona. gr. prosôpon = Maske, Rolle, Mensch) heißt ein Wesen mit individueller Einheit und kontinuierlicher, im Wechsel der körperlichen und geistigen Zustände beharrender Identität des Bewußtseins. Personen sind oder Persönlichkeit besitzen vernunftbegabte Wesen, welche Selbstbewußtsein und Selbstbestimmung haben und daher zurechnungsfähig sind. Sie können im Staate Rechte erwerben und Pflichten übernehmen, während Sachen und Tiere nur der Gegenstand rechtlicher Verhältnisse sein können. Im speziellen bedeutet Person entweder ein erkenntnistheoretisches Subjekt, das sich seiner numerischen Einheit bei den Veränderungen bewußt ist oder ein metaphysisches Subjekt, d.h. eine beharrliche Substanz mit dem Bewußtsein ihrer Identität, oder ein moralisches Subjekt, welches, unabhängig vom Naturmechanismus, sich selbst Zwecke setzen kann und daher auch der Zurechnung fähig ist, oder ein juristisches Subjekt, welches in einem Rechtsverhältnisse berechtigt oder verpflichtet ist. Die Anlage zur Persönlichkeit bringt der Mensch mit auf die Welt, er kann sie daher weder verlieren noch freiwillig aufgeben. Sie ist der Grund aller Menschenrechte und Menschenpflichten. Die Sklaverei ist widersinnig und unberechtigt, weil sie den Menschen als Sache, nicht als Person behandelt. Der Begriff der Person und der Persönlichkeit hat seine Ausprägung zunächst durch die Dogmatik des Christentums gewonnen, nachdem er von Tertullianus (• 220 n. Chr. eingeführt und von Boëthius (480-524) in die Form gebracht war: Person ist ein vernünftiges Einzelwesen (Persona est rationalis naturae individua substantia). In der neueren Philosophie hat ihm vor allem Locke und Kant feste Gestalt gegeben. Locke (1632 bis 1704) versteht unter der Person: „ein denkendes, vernünftiges Wesen mit Verstand und Überlegung, was sich als sich selbst und als dasselbe denkendes Wesen zu verschiedenen Zeiten und Orten auffassen kann, indem dies nur durch das Selbstbewußtsein geschieht, was vom Denken nicht zu trennen und – wesentlich ist“ (Ess. II, 27 § 9). Kant (1724 bis 1804) unterscheidet bezüglich der Person das logische, reale und vernünftige Subjekt. Das logische Subjekt ist sich der numerischen Identität seiner selbst in verschiedenen Zeiten bewußt. Ich bin in diesem Verstande eine Person. Das reale Subjekt ist eine beharrliche Substanz mit Bewußtsein ihrer Identität. Ob ich dieses bin, hält Kant für unbeweisbar, weil mein Bewußtsein fließen und in ein anderes Subjekt übergehn konnte. Ein vernünftiges Objekt ist ein Wesen, das von dem Mechanismus der Natur unabhängig sich Zwecke vorsetzen kann und daher Zweck an sich selbst ist (Kr. d. r. V. S. 341 ff.). Personifikation (lat.) heißt Verpersönlichung, Darstellung von Unpersönlichem als Person (gr. Prosopopöia). Vgl. Ich. Eucken, Geistige Strömungen der Gegenwart. Leipzig 1904. S. 344 ff.