Die Rechtlichkeit
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Die Rechtlichkeit. — Es ist noch wenig, wenn man in bezug auf Rechte und Eigentum ein Muster-Mensch ist; wenn man zum Beispiel als Knabe nie Obst in fremden Gärten nimmt, als Mann nicht über ungemähte Wiesen läuft, — um kleine Dinge zu nennen, welche wie bekannt, den Beweis für diese Art von Musterhaftigkeit besser geben als große. Es ist noch wenig: man ist dann immer erst eine „juristische Person“, mit jenem Grad von Moralität, deren sogar eine „Gesellschaft“, ein Menschen-Klumpen fähig ist.