Staats- und Gesellschaftsphilosophie
Der ethische Idealismus Platons kommt auch in seiner Staats- und Gesellschaftsphilosophie (welche zugleich »Sozialpädagogik« ist) zur Geltung. Die Harmonie des Kosmos und die Harmonie der Seele soll auch im Idealstaate verwirklicht werden, in welchem alle Bürger und Stände ihr Wohl fördern, indem sie dem Ganzen dienen, sich ihm harmonisch einfügen. Der Staat ist eine Art. Organismus, ist gleichsam der Mensch im Großen. Sein Ursprung liegt, in menschlichen Bedürfnissen (poiêsei de autên, hôs eoiken, hê hêmetera chreia, Rep. 369 C), im Bedürfnis nach sozialem Anschluß (epeidê tynchanei hêmôn hekastos ouk autarkês, alla pollôn endeês, Rep. 369 B, 369 C). Im Staate herrscht zweckmäßig das Prinzip der Arbeitsteilung (Rep. 394 E) und es besteht hier (im Idealstaat) eine Ständegliederung gemäß den Seelenteilen und Tugenden des Menschen (Vorbild späterer Hierarchien, besonders der kirchlichen mit ihrer Scheidung von Priestern und Laien). Der Zweck des Staates, dem sich alles unterordnen muß, ist die Realisierung der Idee des Guten und die Erziehung der Bürger dazu. Im Idealstaate gibt es drei Stände: Herrscher (entsprechend der Tugend der Weisheit), Wächter (phylakes) oder Krieger (entsprechend der Tugend der Tapferkeit), Bauer und Handwerker (entsprechend der Tugend des besonnenen Maßes und des Gehorsams) (Rep. 368 f., 427 D ff.). Die Herrscher sollen weise sein, philosophieren, der Erkenntnis der Ideen leben oder es sollen die Weisen, Philosophen Herrscher sein (Rep. 473 C f.). Die Herrschenden im Idealstaat bedürfen keiner sie bindenden Gesetze, sie lassen sich nur durch Rücksicht auf das Gute leiten. Sie und die »Wächter« sollen, um allen egoistischen Tendenzen zu steuern, keine Sonderfamilien und kein Privateigentum haben. Es besteht hier Weibergemeinschaft, die hier erzeugten Kinder kennen ihre Eltern nicht und werden (mit Auslese der Lebenstüchtigen: Vorbild bei den Spartanern) auferzogen (Rep. 460 f.). Auch bestimmt der Staat, wer von der neuen Generation in die oberen Stande einzugliedern ist; nur die Tüchtigsten werden der Klasse der Herrschenden eingereiht. Zur Regierung des Staates gelangen sie, nachdem sie in Musik und Gymnastik, dann in der Mathematik und anderen Wissenschaften, endlich in der Dialektik unterwiesen worden sind und verschiedene Ämter bekleidet haben. Die Mädchen erhalten dieselbe Erziehung wie die Knaben und Jünglinge (ei ara tais gynaixin epi tauta chrêsometha kai tois andrasi tauta kai didakteon autas, Rep. 451 E; 455 C). - Die Grundzüge einer den realen, historisch gewordenen Verhältnissen in höherem Maße Rechnung tragenden Staatsverfassung, in welcher alles Gesetzen unterworfen ist und keinerlei Kommunismus besteht, gibt Platon in der späteren Schrift »Nomoi« (die Gesetze).