Quartet; Quatuor. (Musik) Das erste dieser beiden Wörter bezeichnet ein Gesangsstück von vier konzertierenden Stimmen, dergleichen bisweilen in Kirchenstücken, auch in Opern vorkommen. Was das Duett für zwei Stimmen ist, das ist das Quartet für viere. Das andere Wort wird zur Benennung der Instrumentalstücke von drei konzertierenden Stimmen und einem Basse, der, wenigstens bisweilen, auch konzertiert, gebraucht.
Weil in diesen Stücken drei oder vier Hauptmelodien sind, deren jede ihren guten Gesang haben muss, ohne dass eine die andere verdunkle, so ist dieses eine der allerschwersten Arten der Tonstücke und erfordert einen im Kontrapunkt vollkommen geübten Meister. Die Stimmen müssen verschieden sein und doch nur ein Ganzes ausmachen; da keine Stimme über die andre herrschen darf und doch nicht alle zugleich in einerlei Sätzen fortgehen können; so müssen sie notwendig in Vortragung der Hauptgedanken mit einander abwechseln. Indem aber eine Stimme eine Weile herrscht, so müssen doch die anderen eine gefällige und zusammenhängende Melodie behalten. Die Nachahmungen sind dabei unentbehrlich, weil die allzugroße Verschiedenheit der Stimmen, notwendig entweder einen gar zu sehr einfachen Gesang, dergleichen die vierstimmigen Choräle sind, erforderten oder widrigenfalls ein gar zu verworrenes Ganzes hervorbringen würde. Pausiret eine Stimme, so muss sie nicht als eine begleitende Stimme, sondern als eine vor sich bestehende Melodie wieder eintreten. Es versteht sich von selbst, dass der Satz dabei vollkommen rein sein müsse. Man kann ohne Bedenken die in einigen Graunischen Opern vorkommenden Terztte auch als Muster für diese Art anpreisen. Quanz empfiehlet als Muster guter Quatuor, sechs Stücke von Teleman, die uns nicht bekannt sind.1
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1 S. Quanzens Anlegung zum Flötenspielen XVIII Haupst. §. 44.