§ 18. Begriff, Wesen und Formen der Parteien


§ 18. Parteien sollen heißen auf (formal) freier Werbung beruhende Vergesellschaftungen mit dem Zweck, ihren Leitern innerhalb eines Verbandes Macht und ihren aktiven Teilnehmern dadurch (ideelle oder materielle) Chancen (der Durchsetzung von sachlichen Zielen oder der Erlangung von persönlichen Vorteilen oder beides) zuzuwenden. Sie können ephemere oder auf Dauer berechnete Vergesellschaftungen sein, in Verbänden jeder Art auftreten und als Verbände jeder Form: charismatische Gefolgschaften, traditionale Dienerschaften, rationale (zweck- oder wertrationale, »weltanschauungsmäßige«) Anhängerschaften entstehen. Sie können mehr an persönlichen Interessen oder an sachlichen Zielen orientiert sein. Praktisch können sie insbesondere offiziell oder effektiv ausschließlich: nur auf Erlangung der Macht für den Führer und Besetzung der Stellen des Verwaltungsstabes durch ihren Stab gerichtet sein (Patronage-Partei). Oder sie können vorwiegend und bewußt im Interesse von Ständen oder Klassen (ständische bzw. Klassen-Partei) oder an konkreten sachlichen Zwecken oder an abstrakten Prinzipien (Weltanschauungs-Partei) orientiert sein. Die Eroberung der Stellen des Verwaltungsstabes für ihre Mitglieder pflegt aber mindestens Nebenzweck, die sachlichen »Programme« nicht selten nur Mittel der Werbung der Außenstehenden als Teilnehmer zu sein.

Parteien sind begrifflich nur innerhalb eines Verbandes möglich, dessen Leitung sie beeinflussen oder erobern wollen; jedoch sind interverbändliche Partei-Kartelle möglich und nicht selten.

Parteien können alle Mittel zur Erlangung der Macht anwenden. Da wo die Leitung durch (formal) freie Wahl besetzt wird und Satzungen durch Abstimmung geschaffen werden, sind sie primär Organisationen für die Werbung von Wahlstimmen und bei Abstimmungen vorgesehener Richtung legale Parteien. Legale Parteien bedeuten infolge ihrer prinzipiell voluntaristischen (auf freier Werbung ruhenden) Grundlage praktisch stets: daß der Betrieb der Politik Interessentenbetrieb ist (wobei hier der Gedanke an »ökonomische« Interessenten noch ganz beiseite bleibt: es handelt sich um politische, also ideologisch oder an der Macht als solcher, orientierte Interessenten). Das heißt: daß er in den Händen

a) von Parteileitern und Parteistäben liegt, – denen

b) aktive Parteimitglieder meist nur als Akklamanten, unter Umständen als Kontroll-, Diskussions-, Remonstrations- , Parteiresolutions-Instanzen zur Seite treten, – während

c) die nicht aktiv mit vergesellschafteten Massen

(der Wähler und Abstimmenden) nur Werbeobjekt für Zeiten der Wahl oder Abstimmung sind (passive »Mitläufer«), deren Stimmung nur in Betracht kommt als Orientierungsmittel für die Werbearbeit des Parteistabes in Fällen aktuellen Machtkampfes.

Regelmäßig (nicht immer) verborgen bleiben

d) die Parteimäzenaten. Andere als formal-legal organisierte Parteien im formal-legalen Verband können primär vor allem sein

a) charismatische Parteien: Zwist über die charismatische Qualität des Herrn: über den charismatisch »richtigen« Herrn (Form: Schisma);

b) traditionalistische Parteien: Zwist über die Art der Ausübung der traditionalen Gewalt in der Sphäre der freien Willkür und Gnade des Herrn (Form: Obstruktion oder offene Revolte gegen »Neuerungen«).

c) Glaubensparteien, regelmäßig, aber nicht unvermeidlich, mit a identisch: Zwist über Weltanschauungs- oder Glaubens- Inhalte (Form: Häresie, die auch bei rationalen Parteien – Sozialismus – vorkommen kann);

d) reine Appropriations-Parteien: Zwist mit dem Herrn und dessen Verwaltungsstab über die Art der Besetzung der Verwaltungsstäbe, sehr oft (aber natürlich nicht notwendig) mit b identisch.

Der Organisation nach können Parteien den gleichen Typen angehören wie alle anderen Verbände, also charismatisch-plebiszitär (Glauben an den Führer) oder traditional (Anhänglichkeit an das soziale Prestige des Herrn oder präeminenten Nachbarn) oder rational (Anhänglichkeit an die durch »statutenmäßige« Abstimmung geschaffenen Leiter und Stäbe) orientiert sein, sowohl was die Obödienz der Anhänger als was die der Verwaltungsstäbe betrifft.

Alles Nähere (Materiale) gehört in die Staatssoziologie.

Wirtschaftlich ist die Partei-Finanzierung eine für die Art der Einflußverteilung und der materiellen Richtung des Parteihandelns zentral wichtige Frage: ob kleine Massenbeiträge, ob ideologischer Mäzenatismus, ob interessierter (direkter und indirekter) Kauf, ob Besteuerung der durch die Partei zugewendeten Chancen oder der ihr unterlegenen Gegner: – auch diese Problematik gehört aber im einzelnen in die Staatssoziologie.

 

1. Parteien gibt es ex definitione nur innerhalb von Verbänden (politischen oder andern) und im Kampf um deren Beherrschung. Innerhalb der Parteien kann es wiederum Unterparteien geben und gibt es sie sehr häufig (als ephemere Vergesellschaftungen typisch bei jeder Nominationskampagne für den Präsidentschaftskandidaten bei amerikanischen Parteien, als Dauer-Vergesellschaftungen z.B. in Erscheinungen wie den »Jungliberalen« bei uns vertreten gewesen). – Für inter-verbändliche Parteien s. einerseits (ständisch) die Guelfen und Ghibellinen in Italien im 13. Jahrh., und die modernen Sozialisten (Klasse) andererseits.

2. Das Merkmal der (formal!) freien Werbung, der (formal, vom Standpunkt der Verbandsregeln aus) voluntaristischen Grundlagen der Partei, wird hier als das ihr Wesentliche behandelt und bedeutet jedenfalls einen soziologisch tiefgreifenden Unterschied gegen alle von seiten der Verbandsordnungen vorgeschriebenen und geordneten Vergesellschaftungen. Auch wo die Verbandsordnung – wie z.B. in den Vereinigten Staaten und bei unserem Verhältniswahlrecht – von der Existenz der Parteien Notiz nimmt, sogar: ihre Verfassung zu regulieren unternimmt, bleibt doch jenes voluntaristische Moment unangetastet. Wenn eine Partei eine geschlossene, durch die Verbandsordnungen dem Verwaltungsstab eingegliederte Vergesellschaftung wird – wie z.B. die »parte Guelfa« in den trecentistischen Florentiner Statuten es schließlich wurde –, so ist sie keine »Partei« mehr, sondern ein Teilverband des politischen Verbandes.

3. Parteien in einem genuin charismatischen Herrschaftsverband sind notwendig schismatische Sekten, ihr Kampf ist ein Glaubenskampf und als solcher nicht endgültig austragbar. Ähnlich kann es im streng patriarchalen Verband liegen. Den Parteien im modernen Sinn sind diese beiden Parteiarten, wo sie rein auftreten, normalerweise fremd. Gefolgschaften von Lehens- und Amtsprätendenten, geschart um einen Thronprätendenten, stehen sich in den üblichen erbcharismatischen und ständischen Verbänden typisch gegenüber. Persönliche Gefolgschaften sind auch in den Honoratiorenverbänden (aristokratischen Städtestaaten), aber auch in manchen Demokratien durchaus vorwiegend. Ihren modernen Typus nehmen die Parteien erst im legalen Staat mit Repräsentativverfassung an. Die Darstellung erfolgt weiterhin in der Staatssoziologie.

4. Beispiele für reine Patronage-Parteien im modernen Staat sind in klassischer Art die beiden großen amerikanischen Parteien des letzten Menschenalters. Beispiele für sachliche und »Weltanschauungs«- Parteien lieferten s.Z. der alte Konservatismus, der alte Liberalismus und die alte bürgerliche Demokratie, später die Sozialdemokratie – bei ihnen allen mit sehr starkem Einschlag von Klassen-interesse – und das Zentrum; das letztere ist seit Durchsetzung fast aller Forderungen sehr stark reine Patronage-Partei geworden. Bei allen, auch bei der reinsten Klassen-Partei pflegt aber für die Haltung der Parteiführer und des Parteistabs das eigene (ideelle und materielle) Interesse an Macht, Amtsstellungen und Versorgung mit ausschlaggebend zu sein und die Wahrnehmung der Interessen ihrer Wählerschaft nur soweit stattzufinden, als ohne Gefährdung der Wahlchancen unvermeidlich ist. Dies letztgenannte Moment ist einer der Erklärungsgründe der Gegnerschaft gegen das Parteiwesen.

5. Über die Organisationsformen der Parteien ist s.Z. gesondert zu handeln. Allen gemeinsam ist: daß einem Kern von Personen, in deren Händen die aktive Leitung: die Formulierung der Parolen und die Auswahl der Kandidaten liegt, sich »Mitglieder« mit wesentlich passiverer Rolle zugesellen, während die Masse der Verbandsglieder nur eine Objektrolle spielt, und die Wahl zwischen den mehreren von der Partei ihnen präsentierten Kandidaten und Programmen hat. Dieser Sachverhalt ist bei Parteien ihres voluntaristischen Charakters wegen unvermeidlich und stellt das dar, was hier »Interessenten« betrieb genannt ist. (Unter »Interessenten« sind hier, wie gesagt, »politische«, nicht etwa »materielle« Interessenten gemeint). Es ist der zweite Hauptangriffspunkt der Opposition gegen das Parteiwesen als solches und bildet die formale Verwandtschaft der Parteibetriebe mit dem gleichfalls auf formal freier Arbeitswerbung ruhenden kapitalistischen Betrieb.

6. Das Mäzenatentum als Finanzierungsgrundlage ist keineswegs nur »bürgerlichen« Parteien eigen. Paul Singer z.B. war ein sozialistischer Parteimäzenat (wie übrigens auch ein humanitärer Mäzenat) größten Stils (und: reinsten Wollens, soviel irgend bekannt). Seine ganze Stellung als Vorstand der Partei beruhte darauf. Die russische (Kerenskij-)Revolution ist (in den Parteien) durch ganz große Moskauer Mäzenaten mit finanziert worden. Andere deutsche Parteien (der »Rechten«) durch die Schwerindustrie; das Zentrum gelegentlich von katholischen Multimillionären.

Die Parteifinanzen sind aber für die Forschung aus begreiflichen Gründen das wenigst durchsichtige Kapitel der Parteigeschichte und doch eines ihrer wichtigsten. Daß eine »Maschine« (Caucus, über den Begriff später) geradezu »gekauft« wird, ist in Einzelfällen wahrscheinlich gemacht. Im übrigen besteht die Wahl: entweder die Wahl- Kandidaten tragen den Löwenanteil der Wahlkosten (englisches System) – Resultat: Plutokratie der Kandidaten –, oder die »Maschine« – Resultat: Abhängigkeit der Kandidaten von Parteibeamten. In der einen oder anderen Form ist dies so, seit es Parteien als Dauerorganisationen gibt, im trecentistischen Italien so gut wie in der Gegenwart. Diese Dinge dürfen nur nicht durch Phrasen verhüllt werden. Eine Partei-Finanzierung hat gewiß Grenzen ihrer Macht: sie kann im ganzen nur das als Werbemittel auftreten lassen, was »Markt« hat. Aber wie beim kapitalistischen Unternehmertum im Verhältnis zum Konsum ist allerdings heute die Macht des Angebots durch die Suggestion der Reklamemittel (namentlich der nach rechts oder links – das ist gleichgültig – »radikalen Parteien«) ungeheuer gesteigert.


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