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Synthese - Transzendentale Apperzeption -
Noumenon


Großes Gewicht legt Kant auf den Begriff der Synthese. Durch eine solche kommt erst alle Verbindung in den Erscheinungen zustande, die niemals von selbst oder von außen gegeben ist. Synthesis ist die Handlung, »verschiedene Vorstellungen zueinander hinzuzutun und ihre Mannigfaltigkeit in einer Erkenntnis zu begreifen«. Sie sammelt erst »Elemente zu Erkenntnissen«. Zunächst ist sie die Wirkung der »Einbildungskraft«, »einer blinden, obgleich unentbehrlichen Funktion der Seele, ohne die wir überall gar keine Erkenntnis haben würden, der wir uns aber selten nur einmal bewußt sind«. Die transzendentale, reine, produktive Einbildungskraft geht auf die »Verbindung des Mannigfaltigen a priori« und vermittelt zwischen Sinnlichkeit und Verstand, indem sie Vorstellungen den Kategorien gemäß verbindet. Die »reine Synthesis« aber, allgemein gedacht, gibt den reinen Verstandesbegriff; die Kategorien sind geradezu »Arten der synthetischen Einheit der Apperzeption«.. Die erste Synthesis der produktiven Einbildungskraft ist die »Synthesis der Apprehension«, das »Durchlaufen der Mannigfaltigkeit und dann die Zusammennehmung derselben«. Dazu kommt die Synthesis der »Reproduktion« und die der »Rekognition«, der Identifizierung des Jetzigen mit Früherem. Ohne diese Synthesen ist Einheit und Zusammenhang des Bewußtseins nicht möglich.

Die Einheit der transzendentalen Apperzeption ist die oberste Bedingung alles Denkens und aller Kategorien, ja auch der Einheit von Raum und Zeit. Die Einheit, welche der Gegenstand notwendig macht, die ihn konstituiert, ist die »Einheit des Bewußtseins in der Synthesis des Mannigfaltigen der Vorstellungen«. Nichts kann Objekt der Erfahrung werden, was nicht den Bedingungen dieser formalen Einheit genügt, nicht zur Einheit des reinen Selbstbewußtseins zusammengeht. Es können keine Erkenntnisse stattfinden, keine Synthesen derselben zur Einheit ohne »diejenige Einheit des Bewußtseins, welche vor allen Datis der Anschauungen vorhergeht und worauf in Beziehung alle Vorstellung von Gegenständen möglich ist«. »Dieses reine, ursprüngliche, unwandelbare Bewußtsein will ich nun die transzendentale Apperzeption nennen« (im Unterschiede von der empirischen Apperzeption, dem wandelbaren inhaltlichen Ichbewußtsein). Die Einheit und Identität, um die es sich hier handelt, ist die des Ich überhaupt, nicht des jeweilig auftretenden (empirischen) Ichbewußtseins. Der Ausdruck der Apperzeption ist das »Ich denke«, das alle unsere Vorstellungen muß begleiten können (als logische Möglichkeit); dieses »Ich denke« ist »in allem Bewußtsein ein und dasselbe«. Die Identität des reinen Selbstbewußtseins ist eine »notwendige Bedingung der Möglichkeit aller Vorstellungen«. Das »stehende und bleibende Ich« der reinen Apperzeption macht das Korrelat aller unserer Vorstellungen aus; alles Bewußtsein gehört zu einer »allbefassenden reinen Apperzeption«. Die transzendentale Einheit der Apperzeption macht aus allen möglichen Erscheinungen, die in einer Erfahrung sein können, einen gesetzmäßigen Zusammenhang, indem die reine Apperzeption ein Prinzip der synthetischen Einheit des Mannigfaltigen an die Hand gibt. »Es werden also soviel Begriffe a priori im Verstande liegen, worunter die Gegenstände, die den Sinnen gegeben werden, stehen müssen, als es Arten der Zusammensetzung (Synthesis) mit Bewußtsein, d. i. als es Arten der synthetischen Einheit der Apperzeption des in der Anschauung gegebenen Mannigfaltigen gibt« (Kleine Sehr. III2. S. 97).

Anschauungs- und Denkformen als allgemeingültige Ordnungen, in welche die Data der Sinne bezogen werden, konstituieren das Objektive. Urteile sind nach Kant objektiv, wenn sie »in einem Bewußtsein überhaupt, d. i. darin notwendig vereinigt werden«. Das Objektive ist also zwar das vom psychischen Erleben des Individuums Unabhängige, diesem gegenständlich Entgegentretende, aber nicht das absolut Transzendente, nicht das Ding an sich, welches unerkennbar ist, nie selbst Objekt wird. Objekt ist das, in dessen Begriff das Mannigfaltige einer gegebenen Anschauung vereinigt ist; die Einheit des Bewußtseins allein macht die Beziehung der Vorstellung auf einen Gegenstand aus, die objektive Einheit ist durch die Einheit der transzendentalen Apperzeption bedingt, ja nur das Korrelat, der Ausdruck derselben: Wir erkennen den Gegenstand, wenn wir in dem Mannigfaltigen der Anschauung synthetische Einheit bewirkt haben. Der Begriff vom Gegenstande ist nichts als der Begriff der »Einheit der Regel«, nach welcher das Mannigfaltige verbunden wird. Die Beziehung auf einen »transzendentalen Gegenstand«, d.h. die objektive Realität unserer empirischen Erkenntnis beruht auf dem Gesetze, daß alle Erscheinungen. sofern uns durch sie Gegenstände gegeben werden sollen, unter apriorischen Regeln der synthetischen Einheit derselben stehen müssen. »Wenn wir untersuchen, was denn die Beziehung auf einen Gegenstand unseren Vorstellungen für eine neue Beschaffenheit gebe, und welches die Dignität sei, die sie dadurch erhalten, so finden wir, daß sie nichts weiter tut, als die Verbindung der Vorstellungen auf eine gewisse Art notwendig zu machen und sie einer Regel zu unterwerfen.« Der Gegenstand ist etwas, »was dawider ist, daß unsere Erkenntnisse nicht aufs Geratewohl oder beliebig, sondern a priori auf gewisse Weise bestimmt seien«, also das nach einer Regel zu einer festen, allgemeingültig gedachten Einheit, zu einem Inhalt des »Bewußtseins überhaupt« Verknüpfte und vom subjektiven Ablauf der Vorstellungen wohl Unterschiedene (z.B. das Ding »Sonne« mit dem, was wesentlich zu ihm gehört, im Unterschied von den einzelnen Wahrnehmungen, welche dieses Ding in uns auslöst). Der Gegenstand einer Wahrnehmung heißt Erscheinung, und Erscheinungen (Phänomene) sind die einzigen Gegenstände unserer Vorstellungen und selbst nur gesetzmäßig verknüpfte (mögliche) »Vorstellungen«, die selbst wieder ihren Gegenstand haben. Dieser »transzendentale Gegenstand« kann nicht mehr angeschaut werden, er ist nicht empirisch, ein X, wovon wir nichts wissen können; er kann nur als »Korrelatum der Einheit der Apperzeption« dienen.

Dies führt zum Grenzbegriff des Noumenon. »Erscheinungen, sofern sie als Gegenstände nach der Einheit der Kategorien gedacht werden, heißen Phänomena. Wenn ich aber Dinge annehme, die bloß Gegenstände des Verstandes sind und gleichwohl, als solche, einer Anschauung, obgleich nicht der sinnlichen (als coram intuitu intellectualis) gegeben werden können, so würden dergleichen Dinge Noumena (intelligibilia) heißen.« Die Noumena sind also die Dinge, wie wir sie als nichtsinnliche Gegenstände einer rein geistigen, intellektuellen Anschauung (bzw. eines reinen Verstandes) denken, die aber uns nicht zukommt, so daß wir nichts Positives über die Noumena aussagen können. Dieser Begriff ist daher nur ein »Grenzbegriff«, um die »Anmaßung der Sinnlichkeit« einzuschränken und uns zu erinnern, daß die Dinge (etwa durch Gott oder höhere Wesen als wir) noch anders erfaßt werden können, als wir es mit unserer sinnlichen Wahrnehmung, auf die sich unsere ganze Wirklichkeitserkenntnis bezieht, vermögen. Außerdem ist der Begriff des Noumenon von Wert für die Ethik, welche den Menschen als »homo noumenon«, als intelligiblen, freien autonomen Charakter (als »causa noumenon«) betrachtet. Wenn wir also auch nichts von der Beschaffenheit der Dinge an sich erkennen können; daß sie bestehen und daß sie anders sind, als die Objekte unserer Erfahrung, denen sie letzten Endes zugrunde liegen, steht fest. Wir dürfen daher nie Bestimmungen, die nur auf die Welt der Erscheinungen passen, auf das Ding an sich anwenden, auch nicht glauben, daß selbst die feinste ( experimentell ermöglichte oder gedankliche) Zergliederung der Erfahrungsobjekte oder die Ergänzung der Erfahrung durch Hypothesen (Atom u. dgl.) uns über mögliche Erfahrung zum Ding an sich führe. Auch wenn wir über etwas nicht Wahrgenommenes, über etwas längst Vergangenes oder Zukünftiges urteilen, so können wir es nur so vorstellen und denkend bestimmen, wie es für ein Bewußtsein überhaupt gewesen wäre, ist oder sein würde. Man muß sich auch vor der Amphibolie der Reflexionsbegriffe hüten (was z.B. Leibniz nicht getan hat). Vermittelst der »transzendentalen Überzeugung« stellen wir vergleichend fest, ob Vorstellungen zum reinen Verstände oder zur sinnlichen Anschauung gehören. Die »Reflexionsbegriffe« (Einerleiheit und Verschiedenheit, Einstimmung und Widerstreit, Materie und Form) sind nur Begriffe der Vergleichung, des Verhältnisses schon gegebener Begriffe, dürfen also nicht auf die Dinge an sich angewandt werden und es darf nicht (wie bei Leibniz) geglaubt werden, daß die sinnliche Anschauung nur eine »verworrene Vorstellung« intellektueller Verhältnisse sei; sie hat vielmehr ihre eigenen Beziehungen, die auch da vorhanden sind (z.B. räumliche Unterschiede), wo der Verstand nichts mehr unterscheidet (Gegen das »Prinzip der Identität des Nichtzuunterscheidenden«). —


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