Zeichnung; Handzeichnung. (Zeichnende Künste) Ist ein mehr oder weniger ausgeführter Entwurf eines Werks der zeichnenden Künste, auf Papier mit der Feder oder einem anderen Stift gezeichnet, auch bisweilen mit Licht und Schatten etwas mehr ausgeführt. Dergleichen Zeichnungen werden von den Künstlern gemacht, entweder bloß um sich zu üben oder um Gedanken und Erfindungen, die sie haben, zum künftigen Gebrauch zu entwerfen.
Sie sind in Ansehung der Ausarbeitung von verschiedener Art. Einige enthalten bloß den allgemeinen Entwurff einer Erfindung, mit großer Flüchtigkeit gemacht und dadurch der Künstler sich entweder der Zeichnung seiner Formen oder der Zusammensetzung und Anordnung seines Werks, die er in einem glücklichen Augenblick erfunden, versichern will. In anderen ist die Zeichnung schon mehr ausgeführt, auch wohl bereits Licht und Schatten oder wohl gar die Hauptfarben, angezeigt.
Die Handzeichnungen großer Meister, werden von Kennern und Künstlern sehr hochgeschätzt und nicht selten zum Studium der Kunst, den nach diesen Zeichnungen vollendeten Werken selbst vorgezogen. Denn da sie allgemein in dem vollem Feuer der Begeisterung verfertigt werden, dem wahren Zeitpunkt, da der Künstler mit der größten Lebhaftigkeit fühlt und am glücklichsten arbeitet; so ist auch das größte Feuer und Leben darin.