I. [Widerlegung durch Verwandlung der unmittelbaren Äquivalenz zwischen der einzelnen Ware und der einzelnen Geldsumme in die Gleichheit zweier Proportionen: Gesamtwarenquantum einerseits, Gesamtgeldquantum andrerseits]
Um von dieser gleichfalls nur logischen Möglichkeit zur Wirklichkeit zu kommen, setzen wir nur ein ganz allgemeines Maßverhältnis zwischen Güterquantum und Geldquantum voraus, wie es sich in dem freilich oft verdeckten und an Ausnahmen reichen Zusammenhange zwischen wachsendem Geldvorrat und steigenden Preisen, wachsendem Gütervorrat und sinkenden Preisen zeigt. Wir bilden danach, alle nähere Bestimmung vorbehalten, die Begriffe eines Gesamtwarenvorrates und eines Gesamtgeldvorrates und eines Abhängigkeitsverhältnisses zwischen ihnen.
Jede einzelne Ware ist nun ein bestimmter Teil jenes verfügbaren Gesamtwarenquantums; nennen wir das letztere a, so ist jene etwa 1/m a; der Preis, den sie bedingt, ist der entsprechende Teil jenes Gesamtgeldquantums, so daß er, wenn wir dieses b nennen, gleich 1/m b ist. Kennten wir also die Größen a und b, und wüßten wir, einen wie großen Teil der verkäuflichen Werte überhaupt ein bestimmter Gegenstand ausmacht, so wüßten wir auch seinen Geldpreis, und umgekehrt. Ganz unabhängig davon also, ob das Geld und jenes wertvolle Objekt irgendeine qualitative Gleichheit haben, gleichgültig also dagegen, ob das erstere selbst ein Wert ist oder nicht, kann die bestimmte Geldsumme den Wert des Gegenstandes bestimmen oder messen. Man muß hierbei immer den vollständigen Relativitätscharakter des Messens im Auge behalten. Absolute Quanten, welche einander äquivalent gesetzt werden, messen sich damit in einem ganz anderen Sinne, als die hier fraglichen Teilquanten. Wenn etwa vorausgesetzt würde, daß die Gesamtsumme des Geldes - unter bestimmten Restriktionen - den Gegenwert für die Gesamtsumme der Verkaufsgegenstände bildete, so brauchte man dies noch nicht als ein Messen des einen am anderen anzuerkennen. Es ist eben nur das Verhältnis beider zu dem wertsetzenden Menschen und seinen praktischen Zwecken, das sie untereinander in eine Beziehung von Äquivalenz setzt. Wie stark die Tendenz ist, Geld überhaupt und Ware überhaupt ohne weiteres als einander entsprechend zu behandeln, zeigt eine Erscheinung wie die folgende, die an mehr als einer Stelle aufgetreten ist. Wenn ein roherer Stamm eine naturale Tauscheinheit hat und in Verkehr mit einem höher entwickelten, Metallgeld besitzenden Nachbar tritt, so wird häufig die naturale Einheit als gleichwertig der Münzeinheit dieses letzteren behandelt. So setzten die alten Iren, als sie in Beziehung zu den Römern traten, ihre Werteinheit, die Kuh, gleich einer Unze Silber; die wilden Bergstämme in Anam, die nur Naturaltausch treiben, haben den Büffel als Grundwert, und bei ihrem Verkehr mit den kultivierteren Bewohnern der Ebene wird die Werteinheit dieser, eine Silberstange von bestimmter Größe, gleich einem Büffel gewertet. Derselbe Grundzug ist bei einem wilden Volksstamm nahe Laos wirksam: diese treiben nur Tauschhandel, ihre Einheit ist die eiserne Hacke. Aber sie waschen Flußgold aus, das sie den Nachbarstämmen verkaufen und das der einzige Gegenstand ist, den sie wägen. Dazu haben sie Lein anderes Mittel als das Maiskorn; und nun verkaufen sie je ein Maiskorn Gold für je eine Hacke! Da die Wareneinheit des Naturaltausches ebenso die Wertidee des ganzen Objektskreises versinnlicht oder vertritt, wie die Geldeinheit die des Münzkomplexes, so ist diese Formulierung: Eins gegen Eins - nur die naiv ausgedrückte Äquivalenz der fraglichen Gesamtheiten. Man darf wohl annehmen, daß das Verhältnis der Einheiten als mindestens symbolische Darstellung des Verhältnisses der Ganzheiten empfunden wird.