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I. [Logische Möglichkeit einer von allem Substanzwert unabhängigen Geldfunktion]

 

Der Typus des Erkennens, um den es sich hier handelt, dürfte so hinreichend charakterisiert sein. Innerhalb der angeführten und mancher anderen Gebiete sind die primären, sie bildenden Elemente an sich unvergleichbar, weil sie von verschiedener Qualität sind, also nicht aneinander oder an einem dritten gemessen werden können. Nun aber bildet die Tatsache, daß das eine Element überhaupt in diesem, das andere in jenem Maße vorhanden ist, ihrerseits den Maßstab für die Beurteilung des singulären und partiellen Falles, Ereignisses, Problemes, in dem beiderlei Elemente mitwirken. Indem die Elemente des einzelnen Vorkommnisses die Proportion der Gesamtquanten wiederholen, haben sie das »richtige«, d.h. das normale, durchschnittliche, typische Verhältnis, während die Abweichung davon als »Übergewicht« des einen Elementes, als »Unverhältnismäßigkeit« erscheint. An und für sich besitzen natürlich diese Elemente der Einzelfälle so wenig ein Verhältnis von Richtigkeit oder Falschheit, Gleichheit oder Ungleichheit, wie ihre Gesamtheiten es haben; sie gewinnen es vielmehr erst dadurch, daß die Maße der Gesamtquanten das Absolute bilden, nach dem das Einzelne, als das Relative, geschätzt wird; das Absolute selbst aber unterliegt nicht den Bestimmungen der Vergleichbarkeit, die es seinerseits dem Relativen ermöglicht. - Diesem Typus könnte nun das Verhältnis zwischen dem Verkaufsobjekt und seinem Geldpreis angehören. Vielleicht haben beide inhaltlich gar nichts miteinander gemeinsam, sind qualitativ so ungleich, daß sie quantitativ unvergleichbar sind. Allein da nun einmal alles Verkäufliche und alles Geld zusammen einen ökonomischen Kosmos ausmachen, so könnte der Preis einer Ware der »entsprechende« sein, wenn er denjenigen Teil des wirksamen Gesamtgeldquantums darstellt, den die Ware von dem wirksamen Gesamtwarenquantum ausmacht. Nicht der gleiche »Wert« in der Ware und der bestimmten Geldsumme braucht ihre gegenseitige Verhältnismäßigkeit zu begründen; der Geldpreis braucht vielmehr keinen Wert überhaupt oder wenigstens keinen Wert in demselben Sinne zu enthalten, sondern nur denselben Bruch mit allem Geld überhaupt zu bilden, den die Ware mit allen Warenwerten überhaupt bildet. - Auch der Verlauf der Individualwirtschaft zeigt, wie abhängig der Geldpreis einer Ware von dem Verhältnis dieser zu einer Warengesamtheit ist. Man sagt: wir bringen ein Geldopfer - das uns an sich beschwerlich ist - nur wenn wir einen angemessenen Gegenwert erhalten. Jede Ersparnis an jenem Opfer wird als ein positiver Gewinn gerechnet. Allein sie ist ein Gewinn nur dadurch, daß sie ermöglicht, dasselbe Opfer bei einer anderen Gelegenheit zu bringen. Wüßte ich mit dem Geld sonst nichts anzufangen, so würde ich meinen ganzen Geldbesitz ohne weiteres für das eine Objekt, für das er gefordert würde, hingeben. Die Angemessenheit des Preises bedeutet also nur, daß ich - als Durchschnittswesen - nachdem ich ihn bezahlt habe, noch so viel übrigbehalten muß, um die übrigen gleichfalls begehrten Dinge zu kaufen. Der Aufwand für jeden einzelnen Gegenstand muß sich danach richten, daß ich noch andere Gegenstände außer ihm kaufen will. Wenn jedermann seine privaten Ausgaben so reguliert, daß sein Aufwand für jede Warengattung seinem Gesamteinkommen proportioniert ist, so bedeutet dies, daß sein Aufwand für das Einzelne sich zu seinem Aufwand für das Ganze der Wirtschaft verhält, wie sich die Bedeutung, des beschafften Einzelobjekts zu der der zu beschaffenden Gesamtheit der ihm wünschbaren und zugängigen Objekte verhält. Und dieses Schema der Individualwirtschaft ist offenbar nicht nur eine Analogie der Wirtschaft überhaupt, sondern aus seiner durchgängigen Anwendung muß die Festsetzung der Durchschnittspreise hervorgehen: die fortwährenden subjektiven Abwägungen müssen als Niederschlag das objektive Verhältnis zwischen Ware und Preis erzeugen, das also ebenso von der Proportion zwischen dem wirksamen Gesamtwarenvorrat und dem Gesamtgeldquantum abhängt, wie - alle Modifikationen vorbehalten - von der Proportion zwischen den Gesamtbedürfnissen des Einzelnen und seinem dafür verfügbaren Gesamtgeldeinkommen.

 


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