8. Der Traktat über Smerdjakow
»Zunächst: Wie hat ein solcher Verdacht überhaupt entstehen können?« Mit dieser Frage begann Ippolit Kirillowitsch. »Der erste, welcher rief, Smerdjakow habe den Mord begangen, war der Angeklagte selbst, und zwar im Augenblick seiner Verhaftung; dennoch hat er bis jetzt nicht eine einzige Tatsache als Beweis für seine Anschuldigung vorgebracht, ja nicht einmal eine halbwegs vernünftige Andeutung einer Tatsache. Außerdem haben nur noch drei Personen diese Beschuldigung erhoben — die beiden Brüder des Angeklagten und Fräulein Swetlowa. Aber der ältere der beiden Brüder hat seinen Verdacht erst heute im Nervenfieber, in einem Anfall eindeutiger Geistesstörung ausgesprochen, während er früher, wie uns positiv bekannt ist, die Überzeugung von der Schuld seines Bruders vollständig geteilt und nichts gegen diesen Gedanken einzuwenden versucht hat. Doch damit werden wir uns später noch besonders beschäftigen. Ferner hat uns der jüngste Bruder des Angeklagten vorhin selbst erklärt, daß er zur Unterstützung seiner Ansicht von der Schuld Smerdjakows keine Tatsachen anführen könne, nicht die geringsten; er schließe das nur aus den Worten des Angeklagten selbst und ‚aus dessen Gesichtsausdruck‘ — und diesen kolossalen Beweis brachte er sogar zweimal vor. Fräulein Swetlowa drückte sich vielleicht sogar noch kolossaler aus: ‚Was der Angeklagte Ihnen sagt, das können Sie glauben! Lügen widerspricht seinem ganzen Wesen.‘ Das sind alle faktischen Beweise gegen Smerdjakow, vorgebracht von drei Personen, die am Schicksal des Angeklagten ein großes Interesse haben. Und trotzdem ist die mögliche Schuld Smerdjakows ins Gespräch gekommen; diese Ansicht hat sich gehalten und hält sich noch — sollte man das glauben, kann man sich das überhaupt vorstellen?«
Hier hielt es Ippolit Kirillowitsch für angebracht, den Charakter des verstorbenen Smerdjakow zu skizzieren, »der seinem Leben in einem Anfall krankhafter Geisteszerrüttung ein Ende gemacht hat«. Er stellte ihn dar als einen schwachbegabten Menschen mit einem gewissen Anflug von unklarer Bildung, verwirrt durch philosophische Ideen, denen sein Verstand nicht gewachsen war, entsetzt über gewisse moderne Lehren von der »Pflicht« des Menschen, die ihm von zwei Seiten entgegentraten: praktisch durch das aller Verantwortung spottende Leben seines verstorbenen Herrn und möglichen Vaters Fjodor Pawlowitsch und theoretisch durch etliche seltsame philosophische Gespräche mit dem zweiten Sohn des Herrn, Iwan Fjodorowitsch, der sich gern dieses Vergnügen gegönnt haben soll, wahrscheinlich aus Langeweile oder weil er keine bessere Gelegenheit zur Befriedigung seiner Spottsucht fand. »Er hat mir selbst von seinem Seelenzustand in den letzten Tagen seines Aufenthalts im Hause seines Herrn erzählt«, bemerkte Ippolit Kirillowitsch. »Aber auch andere bezeugen dies: der Angeklagte selbst, sein Bruder und sogar der Diener Grigori, das heißt alle, die ihn näher kennen mußten. Außerdem war Smerdjakow, den seine epileptische Krankheit sehr bedrückte, ‚feige wie ein Huhn. Er fiel mir zu Füßen und küßte meine Stiefel‘, teilte uns der Angeklagte selbst mit, als er in so einer Mitteilung noch keinen Nachteil für sich erkannte. ‚Er ist ein Huhn, das von Epilepsie befallen ist!‘, so drückte er sich in seiner charakteristischen Sprache aus. Und eben diesen Menschen wählt sich der Angeklagte, wie er selbst bezeugt, zu seinem Vertrauten, und schüchtert ihn dermaßen ein, daß dieser schließlich einwilligt, ihm als Spion und Zuträger zu dienen. In dieser Eigenschaft verrät er seinen Herrn und informiert den Angeklagten über die Existenz des Kuverts mit dem Geld und die Signale, mit deren Hilfe man bei dem Herrn eindringen kann — wie hätte er es auch fertigbringen sollen, können, ihm diese Mitteilungen vorzuenthalten! ‚Er wollte mich totschlagen! Ich sah deutlich, daß er mich totschlagen wollte!‘ sagte er bei der Voruntersuchung, und er zitterte, während er vor uns stand, obwohl jener, der ihn in Angst versetzt hatte, damals schon selbst in Haft war und ihn nicht mehr strafen konnte. ‚Er hegte ständig Mißtrauen gegen mich und da habe ich ihm aus Angst schleunigst das Geheimnis mitgeteilt, damit er daraus meine Schuldlosigkeit ihm gegenüber ersah und mich am Leben ließ.‘ Das sind seine eigenen Worte, ich habe sie aufgeschrieben und im Gedächtnis behalten. ‚Wenn er mich manchmal so anschrie, fiel ich gleich vor ihm auf die Knie.‘ Da er von Natur ein grundehrlicher junger Mensch war und dadurch das Vertrauen seines Herrn gewonnen hatte — zum Beispiel hatte er ihm einmal Geld zurückgegeben, das ihm verlorengegangen war —, quälte den unglücklichen Smerdjakow, wie man sich leicht denken kann, die Reue über den Verrat an seinem Herrn, den er als seinen Wohltäter liebte. Menschen, die an starker Epilepsie leiden, neigen nach dem Urteil der bedeutendsten Psychiater stets zu natürlich krankhaften Selbstbeschuldigungen. Sie quälen sich mit ihrer ‚Schuld‘ an irgend etwas und irgend jemandem gegenüber; sie quälen sich mit Gewissensbissen, oft sogar ohne jeden Grund; sie übertreiben und bilden sich sogar allerlei Verbrechen ein, die sie begangen zu haben glauben. Und nun, infolge der Einschüchterungen, wird ein solches Subjekt aus Furcht tatsächlich schuldig. Außerdem hatte er eine starke Vorahnung, daß sich aus den Umständen, die er vor Augen hatte, etwas Schlimmes ergeben könnte. Als Fjodor Pawlowitschs zweiter Sohn Iwan Fjodorowitsch unmittelbar vor der Katastrophe nach Moskau fuhr, flehte ihn Smerdjakow an zu bleiben, wagte jedoch in seiner Feigheit nicht, alle seine Befürchtungen klar und bestimmt auszusprechen. Er begnügte sich mit Andeutungen, diese wurden jedoch nicht verstanden. Es muß berücksichtigt werden, daß er in Iwan Fjodorowitsch gewissermaßen seinen Schutz sah, gewissermaßen eine Bürgschaft dafür, daß sich kein Unglück ereignen würde, solange dieser im Haus war. Erinnern Sie sich an eine Wendung in dem Brief Dmitri Karamasows: ‚Ich werde den Alten totschlagen, sobald Iwan abgereist ist.‘ Die Anwesenheit Iwan Fjodorowitschs erschien demnach allen als eine Garantie für Ruhe und Ordnung im Hause. Da reist er nun plötzlich ab — und Smerdjakow bekommt auch prompt, etwa eine Stunde nach der Abreise, seinen epileptischen Anfall. Das ist vollkommen begreiflich. Es sei hier erwähnt, daß Smerdjakow, bedrückt von seinen Befürchtungen und von einer eigenartigen Verzweiflung, in den letzten Tagen besonders stark das Gefühl hatte, daß möglicherweise ein epileptischer Anfall bevorstand, ein Gefühl, das bei ihm auch früher in Momenten moralischer Anspannung und Erschütterung aufgetreten war. Tag und Stunde dieser Anfälle vorherzuwissen ist zwar unmöglich, doch ob eine Disposition zu einem Anfall vorhanden ist, kann jeder Epileptiker an seinem Befinden spüren. So sagt die medizinische Wissenschaft. Und was geschieht? Kaum hat Iwan Fjodorowitsch das Haus verlassen, geht Smerdjakow, noch ganz unter dem Eindruck seiner, nun sagen wir, Verwaistheit und Schutzlosigkeit, im Rahmen seines Dienstes in den Keller, steigt die Treppe hinunter und denkt: ‚Werde ich einen Anfall bekommen oder nicht? Und was, wenn er sich gleich einstellt?‘ Und eben infolge dieser Stimmung, infolge dieser Befürchtung, infolge dieser Fragen packt ihn wirklich der Kehlkrampf, der einem epileptischen Anfall immer vorausgeht, und er stürzt kopfüber bewußtlos auf den Boden des Kellers. Und in diesem höchst natürlichen Zufall sehen nun besonders schlaue Menschen etwas Verdächtiges, eine Art Fingerzeig, einen Hinweis darauf, daß er sich absichtlich krank gestellt hat! Und wenn er es absichtlich tat, so erhebt sich sogleich die Frage: Zu welchem Zweck? Mit welcher Absicht? Ich will nicht einmal von der medizinischen Wissenschaft reden: Die Wissenschaft lügt, könnte man sagen; die Wissenschaft irrt sich; die Ärzte können nicht die Wahrheit von der Simulation unterscheiden — nun gut, aber antworten Sie mir doch auf die eine Frage: Welchen Zweck hatte es für ihn, zu simulieren? Wollte er etwa, wenn er den Mord plante, durch den Anfall schon im voraus die Aufmerksamkeit im Hause auf sich lenken? Sehen Sie, meine Herren Geschworenen, in Fjodor Pawlowitschs Haus befanden sich in der Nacht, in der das Verbrechen stattfand, insgesamt fünf Menschen. Erstens Fjodor Pawlowitsch selbst: er hat sich nicht selbst ermordet, das ist wohl klar. Zweitens sein Diener Grigori: der ist selbst beinahe ermordet worden. Drittens Grigoris Frau, die Dienerin Marfa Ignatjewna: wer sie für die Mörderin ihres Herrn ausgeben wollte, müßte sich einfach schämen. Es bleiben also nur zwei Personen übrig: der Angeklagte und Smerdjakow. Da der Angeklagte versichert, er habe den Mord nicht begangen, muß es also Smerdjakow gewesen sein, eine andere Möglichkeit gibt es nicht; denn ein anderer Mörder ist nicht aufzutreiben. Daher also stammt diese schlaue, kolossale Beschuldigung des unglücklichen Idioten, der gestern seinem Leben ein Ende gemacht hat! Man beschuldigt ihn nur deswegen, weil man keinen anderen finden kann! Fiele auch nur ein Schatten von Verdacht auf jemand anders, auf irgendeine sechste Person, so bin ich überzeugt, daß sogar der Angeklagte sich schämen würde, auf Smerdjakow hinzuweisen; er würde vielmehr auf diese sechste Person verweisen! Smerdjakow dieses Mordes zu beschuldigen ist ein vollständiger Nonsens. Meine Herren, lassen wir die Psychologie, lassen wir die medizinische Wissenschaft, ja, lassen wir sogar die Logik, und wenden wir uns nur den Tatsachen zu, einzig und allein den Tatsachen, und sehen wir, was sie uns sagen … Also Smerdjakow hat den Mord begangen. Aber wie? Allein oder gemeinsam mit dem Angeklagten? Untersuchen wir zuerst die Möglichkeit, daß Smerdjakow den Mord allein begangen hat. Natürlich muß er, wenn er den Mord beging, doch irgendeinen Zweck verfolgt, irgendeinen Vorteil gesucht haben. Da bei ihm auch nicht ein Schatten von solchen Motiven wie bei dem Angeklagten vorhanden war, Haß, Eifersucht und so weiter und so fort, konnte Smerdjakow den Mord zweifellos nur um des Geldes willen begehen, um sich die bewußten dreitausend Rubel anzueignen, die er selbst gesehen hatte, als sein Herr sie in das Kuvert steckte. Und siehe da: Nachdem er sich zu dem Mord entschlossen hat, teilt er einer anderen Person (und noch dazu einer Person, die an dem ganzen Vorgang höchstes Interesse hatte, nämlich dem Angeklagten) alle Einzelheiten über das Geld und die Signale vorher mit: wo das Kuvert liegt, wie seine Aufschrift lautet, womit es umwickelt ist. Vor allen Dingen aber verrät er ihm die Signale, mit deren Hilfe man zu dem Herrn gelangen kann. Wie ist das zu erklären? Tut er das, um sich zu verraten? Oder um sich einen Konkurrenten zu schaffen, der vielleicht selbst Lust bekommt, hineinzugehen und sich das Kuvert anzueignen? Ja, wird man einwenden, er hat ihm das aus Furcht mitgeteilt. Aber wie steht es damit? Ein Mensch, der furchtlos und ohne mit der Wimper zu zucken so eine bestialische Tat geplant und dann auch wirklich ausgeführt hat, der teilt einem anderen Dinge mit, die nur er weiß und von denen nie jemand etwas erraten, wenn er geschwiegen hätte? Nein, mochte der Mensch auch noch so feige sein — wenn er so eine Tat beabsichtigte, hätte er um keinen Preis jemandem etwas gesagt zumindest nichts von dem Kuvert und den Signalen, denn damit hätte er sich selbst im voraus verraten. Eher hätte er irgend etwas erfunden, wenn man durchaus Mitteilungen verlangte — darüber jedenfalls hätte er geschwiegen! Im Gegenteil, ich wiederhole es: Wenn er von dem Geld geschwiegen, dann aber den Mord begangen und sich dieses Geld angeeignet hätte, so hätte ihn wenigstens niemand des Raubmordes beschuldigen können; dieses Geld hatte ja außer ihm niemand gesehen, und niemand wußte, daß es im Hause vorhanden war. Und selbst wenn man ihn des Mordes beschuldigt hätte, so hätte man sicherlich gemeint, er habe den Mord aus irgendeinem anderen Motiv begangen. Da aber solche Motive niemand vorher an ihm bemerkt hatte, sondern im Gegenteil alle gesehen hatten, daß der Herr ihn liebte und mit seinem Vertrauen beehrte, so wäre er natürlich der letzte gewesen, den man verdächtigte. Man hätte zuerst einen Menschen verdächtigt, der solche Motive hatte, der selber ausposaunte, daß er solche Motive habe, der sie nicht verheimlichte, sondern vor aller Ohren kundtat — mit einem Wort, man hätte den Sohn des Ermordeten, Dmitri Fjodorowitsch, verdächtigt. Smerdjakow hätte den Mord und den Raub begangen, und den Sohn hätte man beschuldigt — für Smerdjakow wäre das doch sehr vorteilhaft gewesen. Nun, und da erzählt Smerdjakow, während er den Mord plant, ausgerechnet diesem Sohn Dmitri vorher von dem Geld, dem Kuvert und den Signalen — wie logisch, wie klar ist das! Der Tag des von Smerdjakow geplanten Mordes naht, und da stürzt er, einen epileptischen Anfall ‚simulierend‘. Wozu? Natürlich erstens, damit der Diener Grigori, der eigentlich eine Kur vornehmen wollte, vielleicht seine Kur aufschöbe und aufbliebe, um Wache zu halten, wenn er sähe, daß niemand da war, das Haus zu bewachen. Zweitens natürlich, damit der Herr selbst, wenn er sah, daß ihn niemand bewachte, in seiner schrecklichen Angst vor dem Kommen seines Sohnes das Mißtrauen und die Vorsicht verdoppelte. Endlich aber, und das war der Hauptzweck, damit man ihn, Smerdjakow, wegen seines epileptischen Anfalls sogleich aus der Küche, wo er sonst immer von allen abgesondert schlief und seinen besonderen Eingang und Ausgang hatte, umquartierte, in das andere Ende des Seitengebäudes, in Grigoris Zimmer, zu ihnen beiden hinter den Bretterverschlag, drei Schritt von dem Bett des Ehepaares entfernt, wie das Marfa Ignatjewna auf Anordnung des Herrn und aus eigenem Mitleid immer tat, sobald ihm ein Anfall zustieß. Dort hinter dem Bretterverschlag liegend, wollte er dann, höchstwahrscheinlich, um recht glaubhaft den Kranken zu spielen, natürlich zu stöhnen anfangen, das heißt, er wollte die beiden aufwecken, wie es nach der Aussage Grigoris und seiner Frau auch wirklich geschehen ist — und das alles, um ungestört plötzlich aufstehen und dann den Herrn ermorden zu können! Aber, wird man vielleicht sagen, er hat ja eben deswegen simuliert, damit man ihn als einen Kranken nicht verdächtigen konnte. Und er hat dem Angeklagten von dem Geld und den Signalen eben deshalb berichtet, damit dieser sich verführen ließ, selbst den Mord auszuführen. Und wenn der dann nach dem Mord weggehen und das Geld mitnehmen und dabei vielleicht Geräusch und Lärm machen und Zeugen aufwecken würde, dann wollte auch Smerdjakow aufstehen und hingehen — nun, zu welchem Zweck wollte er dann hingehen? Doch wohl, um den Herrn zum zweitenmal totzuschlagen und das bereits weggenommene Geld zum zweitenmal wegzunehmen. Meine Herren, Sie lachen? Ich schäme mich selbst, solche Vermutungen aufzustellen; doch ist es gerade dies, was der Angeklagte behauptet: ‚Nach mir‘, sagt er, ‚als ich Grigori niedergeschlagen und Alarm verursacht und das Grundstück verlassen hatte, ist er aufgestanden und hingegangen und hat den Mord und den Raub verübt!‘ Ich will nicht einmal davon reden, wie Smerdjakow das alles hätte vorherwissen und gleichsam alles im voraus an den Fingern berechnen sollen: daß nämlich der gereizte, unberechenbare Sohn einzig und allein zu dem Zweck kommen würde, um respektvoll durchs Fenster zu sehen, sich trotz der Kenntnis der Signale zurückzuziehen und ihm, Smerdjakow, seine Beute zu überlassen! Meine Herren, ich stelle allen Ernstes die Frage: Wo ist der Augenblick, da Smerdjakow sein Verbrechen begangen hat? Zeigen Sie mir diesen Augenblick; ohne dies fällt die Beschuldigung in sich zusammen. Doch vielleicht war der epileptische Anfall echt? Der Kranke kam plötzlich zu sich, hörte einen Schrei, ging hinaus — nun, und was weiter? Er sah sich um und sagte sich: ‚So, jetzt werde ich hingehen und den Herrn totschlagen!‘ Aber woher wußte er, was sich da ereignet hatte, er hatte ja bis dahin bewußtlos dagelegen? Indessen, meine Herren, auch das Phantasieren hat seine Grenze. ‚Gut‘, werden scharfsinnige Leute sagen, ‚aber wenn sie nun beide zusammen den Mord begingen und das Geld teilten? Was dann?‘ Ja, das ist tatsächlich ein schwerwiegender Verdacht — uns fallen sofort bedeutsame Indizien auf, die ihn bestätigen: Der eine mordet und nimmt alle Mühen auf sich, der andere Helfershelfer aber liegt ruhig im Bett und heuchelt einen epileptischen Anfall, um im voraus bei allen Verdacht zu erwecken und den Herrn und Grigori in Unruhe zu versetzen. Es wäre interessant zu erfahren, aus welchen Motiven sich die beiden so einen verrückten Plan hätten ausdenken können. Doch vielleicht gab es überhaupt keine aktive Beteiligung von seiten Smerdjakows, sondern sozusagen eine passive? Vielleicht hatte der eingeschüchterte Smerdjakow nur eingewilligt, sich dem Mord nicht zu widersetzen, und sich in der Voraussicht, daß man ihn beschuldigen würde, die Ermordung des Herrn zugelassen und sich nicht widersetzt zu haben, von Dmitri Karamasow die Erlaubnis ausbedungen, zu der betreffenden Zeit anscheinend in einem epileptischen Anfall dazuliegen: ‚Morde du dann nach Belieben — was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß!‘ Aber selbst wenn es sich so verhielte, hätte Dmitri Karamasow auf keinen Fall auf eine solche Bedingung eingehen können, da dieser epileptische Anfall im Hause Unruhe hervorrufen mußte. Ich will jedoch einräumen: Mag er darauf eingegangen sein; dann wäre es allerdings darauf hinausgelaufen, daß Dmitri Karamasow der Mörder und Anstifter war, Smerdjakow dagegen nur ein passiver Teilnehmer, ja eigentlich nicht einmal ein Teilnehmer: Seine Schuld bestände nur darin, aus Furcht und wider seinen Willen das Verbrechen zugelassen zu haben — das Gericht hätte das sicherlich unterscheiden können. Aber was sehen wir? Kaum ist der Angeklagte verhaftet, als er sofort alles auf Smerdjakow abwälzt und diesen allein beschuldigt. Er beschuldigt ihn nicht, gemeinsam mit ihm das Verbrechen begangen zu haben, sondern allein. ‚Allein‘, sagt er, ‚hat er es getan! Er hat den Mord und den Raub begangen, das ist sein Werk!‘ Nun, was sind das für Spießgesellen, die sich sofort gegenseitig beschuldigen, das gibt es doch gar nicht! Und beachten Sie noch dies: Was wäre das für ein Risiko für Karamasow gewesen! Er wäre der Hauptmörder gewesen, während der andere die Tat nur zugelassen und hinter dem Bretterverschlag gelegen hätte; und dennoch würde er die Schuld auf den anderen schieben. Da könnte doch derjenige, der nur dagelegen hat, ärgerlich werden und nur um der Selbsterhaltung willen schleunigst die reine Wahrheit sagen: ‚Wir haben es beide gemeinsam getan! Nur habe ich nicht gemordet, sondern lediglich aus Furcht die Tat geduldet und zugelassen!‘ Smerdjakow hätte ja begreifen können, daß das Gericht sofort den Gradunterschied der Schuld erkennen würde, und hätte darauf rechnen können, daß seine Strafe unvergleichlich viel milder ausfallen würde als die des Hauptmörders, der alles auf ihn abzuwälzen suchte. Also hätte er unwillkürlich ein Geständnis abgelegt. Wir haben aber nicht erlebt, daß das geschehen wäre. Smerdjakow hat kein Wort von einer gemeinsamen Täterschaft gesagt, obwohl der Mörder ihn eindeutig beschuldigt und die ganze Zeit ihn als den einzigen Mörder hingestellt hat. Und noch mehr: Smerdjakow hat vor der Untersuchungsbehörde ausgesagt, daß er selbst dem Angeklagten von dem Kuvert mit dem Geld und von den Signalen erzählt hat und daß dieser ohne ihn nichts davon erfahren hätte. Wäre er nun wirklich ein Mittäter und Mitschuldiger gewesen, hätte er dann so ohne weiteres der Untersuchungsbehörde gesagt, daß er selbst dem Angeklagten alles mitgeteilt hat? Vielmehr hätte er geleugnet und die Tatsachen zu entstellen und abzuschwächen versucht. Aber er hat nichts entstellt und abgeschwächt. So kann nur ein Unschuldiger handeln, der nicht fürchtet, daß er der Mittäterschaft bezichtigt wird. Und nun hat er sich gestern in einem Anfall krankhafter Schwermut infolge seiner Epilepsie und dieser ganzen plötzlich hereingebrochenen Katastrophe erhängt und nur einen Zettel hinterlassen, auf den er in eigenartiger Ausdrucksweise geschrieben hat: ‚Ich vernichte mein Leben nach meinem eigenen Willen, um niemanden zu beschuldigen.‘ Was hätte es ihm ausgemacht, auf dem Zettel hinzuzufügen: ‚Der Mörder bin ich und nicht Karamasow?‘ Er hat das jedoch nicht hinzugefügt — hat sein Gewissen zu dem einen Schritt ausgereicht, zu dem anderen aber nicht? Und wie steht es mit folgendem: Vorhin hat uns ein Zeuge hier in die Gerichtsverhandlung Geld gebracht, dreitausend Rubel. ‚Das Geld aus dem Kuvert‘, sagt er, ‚das da auf dem Tisch mit den Beweisstücken liegt. Ich habe es gestern von Smerdjakow erhalten.‘ Aber bitte, meine Herren Geschworenen, erinnern Sie sich selbst an das traurige Bild von vorhin! Ich will Ihnen die Einzelheiten nicht nochmals vorführen, sondern möchte mir nur erlauben, zwei oder drei Erwägungen anzustellen, wobei ich die unbedeutendsten auswähle, gerade weil sie unbedeutend sind und somit nicht jedem in den Sinn kommen und leicht übersehen werden können. Erstens: also aus Gewissensbissen hat Smerdjakow gestern das Geld zurückgegeben und sich selbst erhängt; denn ohne Gewissensbisse hätte er das Geld nicht zurückgegeben. Und natürlich hat er erst gestern abend zum erstenmal Iwan Karamasow sein Verbrechen gestanden, wie das Iwan Karamasow selbst gesagt hat; denn warum hätte dieser sonst bis jetzt geschwiegen? Er hat also gestanden, doch warum hat er, frage ich wieder, auf dem Zettel, den er vor seinem Tod geschrieben hat, uns nicht die volle Wahrheit mitgeteilt, obwohl er doch wußte, daß schon am nächsten Tag die Gerichtsverhandlung gegen den unschuldigen Angeklagten stattfinden würde? Das Geld allein ist ja noch kein Beweis. So ist zum Beispiel mir und noch zwei in diesem Saal anwesenden Personen schon vor einer Woche ganz zufällig bekannt geworden, daß Iwan Fjodorowitsch Karamasow zwei fünfprozentige Staatsschuldscheine zu je fünftausend Rubeln, also im Gesamtbetrag von zehntausend Rubeln, zum Einwechseln in die Gouvernementsstadt geschickt hat. Ich sage das nur, um darauf hinzuweisen, daß alle Leute zu einer bestimmten Zeit im Besitz von Geld sein können und daß, wenn jemand dreitausend Rubel bringt, dadurch noch nicht unbedingt bewiesen ist, daß dieses Geld aus einem bestimmten Schubfach oder Kuvert stammt. Ferner: nachdem Iwan Karamasow gestern eine so wichtige Mitteilung von dem wirklichen Mörder erhalten, hat, verhält er sich vollkommen ruhig. Warum hat er nicht sofort Anzeige erstattet? Warum hat er alles bis zum anderen Morgen verschoben? Ich glaube, daß ich berechtigt bin, eine Vermutung über den Grund auszusprechen. Schon seit einer Woche war seine Gesundheit schwer erschüttert; er selbst hatte dem Arzt und denen, die ihm nahestanden, bekannt, daß er an Visionen litt, daß er Leuten, die schon verstorben waren, begegnete; er stand vor einem Nervenfieber, das heute auch wirklich zum Ausbruch gekommen ist. In diesem Zustand erfuhr er plötzlich von Smerdjakows Ende und stellte bei sich folgende Erwägung an: Der Mensch ist tot, da kann ich gegen ihn aussagen und meinen Bruder retten. Geld habe ich, ich werde ein Päckchen nehmen und sagen, Smerdjakow habe es mir vor seinem Tod gegeben … Sie werden sagen, das sei unehrenhaft, auch einem Toten gegenüber; doch ist es auch dann unehrenhaft, die Unwahrheit zu sagen, wenn es zur Rettung des Bruders geschieht? Nun, soll es unehrenhaft sein; aber wie, wenn er unbewußt die Unwahrheit gesagt hat? Wenn er sich selbst einbildete, daß es so war, weil seine Denkkraft durch die Nachricht von diesem plötzlichen Tod des Dieners endgültig in Unordnung geraten war? Sie haben ja die Szene von vorhin gesehen, Sie haben gesehen, in welchem Zustand sich dieser Mensch befand. Er stand auf seinen Beinen und redete — aber wo war sein Verstand? Auf diese Aussage des Fieberkranken von vorhin folgte ein Schriftstück, ein Brief des Angeklagten an Fräulein Werchowzewa, den er zwei Tage vor dem Verbrechen geschrieben hat und worin er im voraus ein Programm des Verbrechens mit allen Einzelheiten entwirft. Nun, warum suchen wir da noch ein anderes Programm und andere Verfasser eines solchen? Ganz genau nach diesem Programm ist das Verbrechen begangen worden! Begangen von keinem anderen als dem Verfasser des Programms! Ja meine Herren Geschworenen, es ist so ausgeführt worden, wie es geschrieben stand! Und wir sind überhaupt nicht respektvoll und ängstlich vom Fenster des Vaters fortgelaufen, trotz der festen Überzeugung, daß in jenem Augenblick unsere Geliebte bei ihm war. Nein, das ist absurd und unglaublich. Er ist hineingegangen und hat die Sache zu Ende gebracht. Wahrscheinlich hat er den Totschlag in der Erregung begangen, vor Wut glühend, sobald er seinen Feind und Nebenbuhler erblickte; doch nachdem er ihn totgeschlagen hatte — was er vielleicht mit einem einzigen Schlag, mit einem einzigen Ausholen seines mit dem Messingstößel bewaffneten Arms vollbrachte — und nachdem er sich dann durch eingehende Untersuchung überzeugt hatte, daß sie nicht da war, da hat er allerdings nicht vergessen, die Hand unter das Kopfkissen zu schieben und das Kuvert mit den Banknoten hervorzuholen, das jetzt hier zerrissen auf dem Tisch mit den Beweisstücken liegt. Ich sage das, damit Sie auf einen meiner Ansicht nach sehr charakteristischen Umstand achten. Wäre es ein routinierter Mörder gewesen und besonders ein Mörder, mit der Absicht zu rauben, hätte er dann wohl das zerrissene Kuvert auf dem Fußboden liegenlassen, so wie wir es neben der Leiche gefunden haben? Wäre es zum Beispiel Smerdjakow gewesen, der den Mord um des Raubes willen begangen hätte, so hätte er doch einfach das Kuvert mitgenommen, ohne sich die Mühe zu machen, es neben der Leiche zu öffnen, da er genau wußte, daß in dem Kuvert Geld war: Es war ja vor seinen eigenen Augen hineingetan und versiegelt worden. Hätte er jedoch das Kuvert ganz mitgenommen, so hätte kein Mensch gewußt, ob ein Raub stattgefunden hatte. Ich frage Sie, meine Herren Geschworenen, wäre Smerdjakow wohl so verfahren? Hätte er das Kuvert auf dem Fußboden liegenlassen? Nein, so mußte ein Mörder verfahren, der außer sich war und nicht richtig zu überlegen vermochte, ein Mörder, der kein Dieb war und bisher noch nie etwas gestohlen hatte und auch jetzt nicht wie ein Dieb das Geld unter dem Kopfkissen hervorholte, sondern so, als nähme er sein Eigentum dem Dieb, der es ihm gestohlen hat, wieder weg. Gerade das war ja Dmitri Karamasows Auffassung von diesen dreitausend Rubeln, eine Auffassung, die bei ihm zur Manie geworden war. Und nachdem er sich des Kuverts bemächtigt hat, das er vorher nie gesehen hatte, reißt er es auf, um sich zu überzeugen, ob auch das Geld darin ist; dann läuft er mit dem Geld in der Tasche davon, ohne auch nur daran zu denken, daß er mit dem zerrissenen Kuvert ein außerordentlich starkes Beweisstück gegen sich auf dem Fußboden zurückläßt. Alles deswegen, weil es eben Karamasow war und nicht Smerdjakow, weil er nicht überlegte — und wie hätte er das auch gekonnt! Er läuft davon, er hört das Geschrei des Dieners, der Diener faßt ihn, hält ihn fest und stürzt, von dem Stößel getroffen, zu Boden. Der Angeklagte springt aus Mitleid zu ihm hinunter. Stellen Sie sich das vor: Er versichert uns auf einmal, er sei damals aus Bedauern, aus Mitleid hinuntergesprungen, um zu sehen, ob er ihm nicht irgendwie helfen konnte. Nun, war dieser Augenblick etwa dazu angetan, ein derartiges Mitleid zum Ausdruck zu bringen? Nein, er sprang vielmehr hinunter, um sich zu überzeugen, ob der einzige Zeuge seiner Untat noch am Leben war. Jedes andere Gefühl, jedes andere Motiv wäre unnatürlich gewesen! Beachten Sie auch dies: Er müht sich um Grigori ab, wischt ihm mit dem Taschentuch das Blut vom Kopf, und als er sicher zu sein glaubt, daß der andere tot ist, läuft er wie ein Unsinniger ganz blutbeschmiert wieder in das Haus seiner Geliebten — wie konnte er nicht daran denken, daß er ganz voll Blut war und ihn das sofort verraten mußte? Doch der Angeklagte versichert uns selbst, er habe gar nicht darauf geachtet, daß er voll Blut war. Das kann man ihm glauben, das ist sehr wohl möglich, das ist in solchen Momenten bei Verbrechern oft der Fall. Einerseits sind sie fähig zu einer teuflisch schlauen Berechnung, andererseits jedoch reicht ihre Denkkraft nicht aus. Aber er dachte in diesem Augenblick nur daran, wo sie war. Er wollte so schnell wie möglich erfahren, wo sie war, und so eilte er in ihre Wohnung und hörte die unerwartete, schreckliche Nachricht, daß sie mit ihrem ‚Früheren‘ nach Mokroje gefahren sei.«