7. Historischer Überblick
»Die medizinischen Sachverständigen haben sich bemüht, uns zu beweisen, daß der Angeklagte nicht voll bei Verstand ist und an einer Manie leidet. Ich behaupte, daß er durchaus voll bei Verstand ist und daß dies gerade das allerschlimmste ist: Wäre er nicht voll bei Verstand, hätte er sich vielleicht weit klüger gezeigt! Was nun die angebliche Manie betrifft, so würde ich damit einverstanden sein, aber nur in dem einen Punkt, auf den auch die Ärzte hingewiesen haben: Ich meine die Ansicht des Angeklagten über die dreitausend Rubel, die ihm sein Vater noch schuldig sei. Trotzdem läßt sich vielleicht ein unvergleichlich viel näherliegender Anhaltspunkt als seine Neigung zur Geistesgestörtheit finden, um die ständige Raserei des Angeklagten wegen dieses Geldes zu erklären. Ich schließe mich völlig der Meinung des jungen Arztes an, daß der Angeklagte über volle und normale geistige Fähigkeiten verfügt und verfügt hat und nur reizbar und erbittert ist. Und eben das ist der Kernpunkt: Nicht die dreitausend Rubel, nicht diese Summe bildete den eigentlichen Grund der ständigen rasenden Erbitterung des Angeklagten, sondern es gab einen besonderen Grund: die Eifersucht.«
Hier zeichnete Ippolit Kirillowitsch in aller Ausführlichkeit das Bild der verhängnisvollen Leidenschaft des Angeklagten für Gruschenka. Er begann mit dem Augenblick, als der Angeklagte sich zu der »jungen Person« begab, um »sie zu verprügeln«. »Ich drücke mich mit seinen eigenen Worten aus«, fügte Ippolit Kirillowitsch zur Erklärung hinzu und fuhr dann fort: »Aber statt sie zu verprügeln, blieb er zu ihren Füßen, liegen — das war der Beginn dieser Liebe. Gleichzeitig warf auch der alte Mann, der Vater des Angeklagten, seine Augen auf diese Person! Ein sonderbares, verhängnisvolles Zusammentreffen, denn die Herzen beider entbrannten plötzlich gleichzeitig, obwohl der eine wie der andere die Person schon vorher gekannt hatte und mit ihr zusammengetroffen war; sie entbrannten mit unbändiger echt Karamasowscher Leidenschaft. Hier das Bekenntnis dieser jungen Person: ‚Ich habe mich über den einen und den anderen lustig gemacht!‘ Ja, es wandelte sie auf einmal die Laune an, sich über den einen und den anderen lustig zu machen; vorher hatte sie einen solchen Wunsch nicht gehabt, nun auf einmal kam sie dieses Verlangen an — und es endete damit, daß beide besiegt vor ihr niederfielen. Der Alte, der das Geld wie einen Gott anbetete, legte dreitausend Rubel zurecht, die sie bekommen sollte, wenn sie ihn in seinem Haus besuchte. Doch bald kam er so weit, daß er es für ein Glück gehalten hätte, ihr seinen Namen und sein ganzes Vermögen zu Füßen zu legen, wenn sie nur einwilligte, seine rechtmäßige Gattin zu werden. Dafür haben wir zuverlässige Zeugnisse. Was den Angeklagten betrifft, so steht uns eine Tragödie klar vor Augen. Aber das war nun eben das ‚Spiel‘, das die junge Person trieb. Dem unglücklichen jungen Mann machte die Verführerin damals nicht einmal Hoffnung; Hoffnung, wirkliche Hoffnung wurde ihm erst im allerletzten Augenblick gegeben, als er, vor ihr auf den Knien liegend, ihr seine vom Blut des Vaters und Nebenbuhlers geröteten Hände entgegenstreckte — da wurde er allerdings auch schon verhaftet. ‚Schickt mich mit ihm zusammen zur Zwangsarbeit nach Sibirien! Ich habe ihn soweit gebracht! Ich bin die Schuldige!‘ rief sie in jenem Moment, von aufrichtiger Reue erfüllt. Der talentierte junge Mann, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, den vorliegenden Prozeß zu schildern, derselbe Herr Rakitin, den ich früher bereits erwähnt habe, skizziert in einigen knappen charakteristischen Sätzen den Charakter dieser Heldin so: ‚Frühe Enttäuschung durch erlittenen Betrug, früher Fall, Untreue des Verführers, der sie im Stich läßt; dann Armut, der Fluch der ehrenhaften Familie und endlich die Gönnerschaft eines reichen alten Mannes, den sie auch jetzt noch für ihren Wohltäter hält. In dem jungen Herzen, das viel Gutes in sich haben mag, sammelte sich seit früher Zeit ein geheimer Zorn. Ein berechnender, auf Anhäufung von Kapital bedachter Charakter bildete sich heraus. Es entwickelten sich Spottlust und Rachsucht gegen die Gesellschaft.‘ Nach dieser Charakteristik ist es verständlich, daß sie sich über den einen und den anderen lustig machen konnte und mit ihnen nur ihr boshaftes Spiel trieb. Und in diesem Monat der hoffnungslosen Liebe, der moralischen Vergehen, der Untreue gegen seine Braut, der Aneignung fremden Geldes, das ihm anvertraut war — in diesem Monat wird der Angeklagte außerdem noch durch die stete Eifersucht in Raserei und Wut versetzt, und zwar Eifersucht auf wen? Auf seinen Vater! Und was die Hauptsache ist: Der alte Mann sucht das Objekt der Leidenschaft seines Sohnes durch dieselben dreitausend Rubel zu gewinnen, die der Sohn für sein Eigentum hält, für das ihm von seiner Mutter zugefallene und angeblich durch seinen Vater vorenthaltene Erbteil! Ja, ich gebe zu, daß das schwer zu ertragen war! Da konnte auch eine Manie entstehen. Nicht um das Geld handelte es sich, sondern darum, daß mittels dieses Geldes sein Glück auf so ekelhaft zynische Weise zerstört wurde!«
Dann kam Ippolit Kirillowitsch darauf zu sprechen, wie in dem Angeklagten der Gedanke des Vatermordes allmählich herangereift war, und verfolgte dies an Hand der Tatsachen.
»Anfänglich schreien wir nur in den Wirtshäusern; den ganzen Monat über schreien wir. Oh, wir leben gern unter Menschen und teilen diesen Menschen gern sogleich alle unsere Gedanken mit, selbst die teuflischsten und gefährlichsten; wir lassen die Menschen an allem, was uns bewegt, teilnehmen und fordern noch dazu, daß diese Menschen unsere Offenherzigkeit mit Sympathie erwidern, auf alle unsere Sorgen und Bekümmernisse eingehen, uns zustimmen und unseren Wünschen keine Hindernisse bereiten. Sonst werden wir wütend und bringen das ganze Restaurant in Aufruhr.« (Es folgte die Geschichte von dem Stabskapitän Snegirjow.) »Diejenigen, die den Angeklagten in diesem Monat sahen und hörten, hatten schließlich das Gefühl, daß diese Drohungen gegen den Vater möglicherweise nicht mehr leeres Geschrei waren, sondern am Ende zur Tat werden würden.« (An dieser Stelle beschrieb der Staatsanwalt die Familienzusammenkunft im Kloster, die Gespräche mit Aljoscha und die Mißhandlungsszene im Haus des Vaters, als der Angeklagte nach dem Mittagessen bei ihm eingedrungen war.) »Ich denke nicht daran, eigensinnig zu behaupten«, fuhr Ippolit Kirillowitsch fort, »daß der Angeklagte schon vor dieser Szene mit Vorbedacht den Plan gefaßt hatte, seine Streitigkeiten mit dem Vater durch dessen Ermordung zu beenden. Trotzdem war dieser Gedanke schon einige Male vor ihm aufgetaucht, und er hatte ihn überlegt von allen Seiten betrachtet, dafür haben wir Tatsachen, Zeugen und sein eigenes Geständnis. Ich bekenne, meine Herren Geschworenen, ich habe sogar bis heute geschwankt, ob ich dem Angeklagten bei dem sich ihm aufdrängenden Verbrechen einen bewußten Vorbedacht unterstellen sollte. Ich war fest überzeugt, daß seine Seele schon mehrmals im voraus an den verhängnisvollen Augenblick gedacht, jedoch eben nur an ihn gedacht, ihn sich als Möglichkeit vorgestellt, aber noch nicht den Zeitpunkt der Ausführung und die näheren Umstände festgelegt hatte. Doch ich habe nur bis heute geschwankt, bis zu diesem verhängnisvollen Schriftstück, das Fräulein Werchowzewa heute dem Gericht vorgelegt hat. Sie haben selbst ihren Ausruf gehört, meine Herren! ‚Das ist ein vollständiger Plan, ein Programm des Mordes!‘ So hat sie den unglücklichen Brief des unglücklichen Angeklagten genannt. Und in der Tat, dieser Brief hat durchaus die Bedeutung eines Programms und ist der Beweis für einen Vorbedacht. Er wurde zwei Tage vor dem Verbrechen geschrieben, und durch ihn ist uns jetzt mit Sicherheit bekannt, daß der Angeklagte zwei Tage vor der Ausführung seines furchtbaren Plans geschworen hat, wenn er sich am nächsten Tage kein Geld beschaffen könne, werde er seinen Vater ermorden, um ihm das Geld wegzunehmen, das bei ihm unter dem Kopfkissen lag, ‚in dem Kuvert mit dem roten Bändchen, sobald Iwan abgereist ist‘. Hören Sie: ‚sobald Iwan abgereist ist‘. Hier ist also schon alles bedacht, die Umstände sind erwogen — später hat er dann alles so ausgeführt, wie er es geschrieben hatte! Vorbedacht und Überlegung stehen außer Zweifel; das Verbrechen sollte zum Zweck des Raubes ausgeführt werden: Das hat er unumwunden erklärt, niedergeschrieben und unterschrieben. Der Angeklagte leugnet seine Unterschrift nicht ab. Man wird sagen: Er hat das in der Trunkenheit geschrieben. Aber dadurch wird die Beweiskraft nicht abgeschwächt, sondern das Schriftstück wird nur um so bedeutungsvoller. Er hat in betrunkenem Zustand niedergeschrieben, was er nüchtern überlegt hatte. Hätte er das nicht in nüchternem Zustand überlegt, hätte er es nicht in betrunkenem niedergeschrieben. Man wird vielleicht fragen: Warum hat er denn in den Wirtshäusern so ein Geschrei von seiner Absicht gemacht? Wer sich zu einer solchen Tat mit Vorbedacht entschließt, der schweigt darüber und hält es geheim. Das ist richtig; aber Geschrei machte er nur, solange er noch keine Pläne und keine vorbedachte Absicht hatte, solange bloß der Wunsch vorhanden war und das Verlangen heranreifte, später schon viel weniger. An jenem Abend, als er sich im Restaurant ‚Zur Residenz‘ betrank und diesen Brief schrieb, war er gegen seine Gewohnheit schweigsam, spielte nicht Billard, saß abseits, redete nicht und zwang nur einen Gehilfen, von seinem Platz aufzustehen; doch das tat er beinahe unbewußt, in seiner Gewohnheit, Streit zu suchen: Wenn er nämlich in ein Wirtshaus kam, konnte er gar nicht mehr anders, als Streit anfangen. Zwar mußte dem Angeklagten gleichzeitig mit dem endgültigen Entschluß auch der Gedanke kommen, daß die Sache gefährlich war, da er in der Stadt zu viel Geschrei davon gemacht hatte und das sehr leicht den Verdacht auf ihn lenken und ihn überführen könnte, wenn er nun seine Absicht ausführte. Aber geredet hatte er nun einmal davon, das ließ sich nicht ungeschehen machen; und schließlich war er bisher immer mit heiler Haut davongekommen, es würde also auch jetzt glücken. Wir hofften auf unseren Stern, meine Herren! Ich muß außerdem einräumen, daß er viel tat, um ohne die verhängnisvolle Tat auszukommen, daß er alle möglichen Anstrengungen machte, um einen blutigen Ausgang zu vermeiden: ‚Morgen werde ich alle möglichen Leute um dreitausend Rubel bitten‘, wie er in der ihm eigenen Sprache schreibt. ‚Wenn sie mir jedoch nichts geben, wird Blut fließen.‘ Das hat er wiederum in betrunkenem Zustand niedergeschrieben und wiederum nüchtern so ausgeführt, wie er es geschrieben hatte!«
Jetzt widmete sich Ippolit Kirillowitsch einer eingehenden Schilderung aller Bemühungen Mitjas, sich Geld zu beschaffen, um das Verbrechen zu vermeiden. Er beschrieb seine Gänge zu Samsonow, seine Reise zu Ljagawy, alles an Hand der Akten. »Erschöpft, verspottet, hungrig, seiner Uhr verlustig, die er verkauft hatte, um reisen zu können, obwohl er angeblich doch fünfzehnhundert Rubel bei sich trug, von Eifersucht gequält, weil er die Geliebte in der Stadt zurückgelassen hatte und fürchtete, sie könnte in seiner Abwesenheit zu Fjodor Pawlowitsch gehen — so kehrt er schließlich in die Stadt zurück. Gott sei Dank, sie ist nicht bei Fjodor Pawlowitsch gewesen! Er selbst begleitet sie zu ihrem Gönner Samsonow; merkwürdig: auf Samsonow sind wir nicht eifersüchtig, und das ist eine sehr charakteristische Besonderheit im vorliegenden Fall! Dann eilt er auf seinen Beobachterposten in der Hintergasse, und dort erfährt er, daß Smerdjakow einen epileptischen Anfall hat und der andere Diener krank ist. Also ist die Luft rein, die Signale sind ihm bekannt — welche Versuchung! Trotzdem kämpft er noch dagegen an; er geht zu der von uns allen hochverehrten Frau Chochlakowa. Diese Dame, die schon lange mit ihm Mitleid fühlte, gibt ihm den vernünftigsten Rat, den man sich denken kann: dieser ganzen Zecherei, dieser sinnlosen Liebschaft, diesem Herumtreiben in den Wirtshäusern, dieser nutzlosen Verschwendung seiner jungen Kräfte ein Ende zu machen und sich in die sibirischen Goldbergwerke zu begeben. ‚Dort‘, sagt sie, ‚finden Sie ein geeignetes Arbeitsfeld für ihre Kräfte und für Ihren romantischen, nach Abenteuern dürstenden Charakter.‘«
Ippolit Kirillowitsch beschrieb dann den Ausgang des Gesprächs und jenen Augenblick, als der Angeklagte auf einmal erfuhr, daß Gruschenka nur ganz kurze Zeit bei Samsonow gewesen war. — Er beschrieb ferner den Zorn, der den unglücklichen, nervlich überreizten, eifersüchtigen Menschen sofort bei dem Gedanken gepackt hatte, daß sie ihn betrogen hatte und jetzt bei seinem Nebenbuhler Fjodor Pawlowitsch war; er schloß damit, daß er die Aufmerksamkeit auf die verhängnisvolle Macht des Zufalls lenkte: »Hätte ihm die Magd gesagt, daß sich seine Geliebte mit ihrem ‚Früheren‘ in Mokroje befand, so wäre nichts geschehen. Aber sie war vor Angst ganz benommen und schwor hoch und heilig, sie wisse nichts. Und wenn der Angeklagte sie damals nicht gleich totschlug, so nur deshalb nicht, weil er Hals über Kopf der nachstürzte, die ihn betrogen hatte. Aber beachten Sie bitte: Obwohl er so außer sich war, griff er sich doch den Messingstößel und nahm ihn mit. Warum gerade den Stößel, warum nicht irgendeinen anderen Gegenstand, der als Waffe dienen konnte? Wenn wir uns dieses Bild schon einen Monat lang ausgemalt und uns darin eingelebt haben und uns dann auf einmal irgendein waffenähnliches Ding vor Augen kommt, so ergreifen wir es, um es als Waffe zu benutzen. Daß aber irgendein derartiger Gegenstand als Waffe dienen kann, das haben wir uns schon einen ganzen Monat überlegt. Eben deshalb haben wir ihn denn auch sofort und ohne zu zweifeln als brauchbare Waffe erachtet! Und daher kann man das Ergreifen dieses Stößels nicht als unbewußte Handlung bezeichnen. Und nun ist er in dem väterlichen Garten: Die Luft ist rein, Zeugen gibt es nicht, es gibt nur tiefe Nacht und Finsternis und Eifersucht! Der Verdacht, daß sie dort ist, bei seinem Nebenbuhler, in seinen Armen, und vielleicht in diesem Augenblick über ihn lacht — dieser Verdacht verschlägt ihm den Atem. Und es ist kein bloßer Verdacht mehr — wie kann man da noch von Verdacht reden? Der Betrug ist offensichtlich: Sie ist da in diesem Zimmer, aus dem das Licht kommt, sie ist bei ihm dort hinter dem Wandschirm — und da schleicht der Unglückliche zum Fenster, blickt respektvoll hinein, fügt sich wohlgesittet, geht vernünftig davon und entfernt sich so schnell wie möglich von der Sünde, damit ja nichts Unrechtes und Gefährliches geschehe? Das will man uns einreden, uns, die wir den Charakter des Angeklagten kennen, die wir verstehen, in welchem Gemütszustand er sich befinden mußte, einem Gemütszustand, der uns aus den Tatsachen bekannt ist? Und vor allem: so soll er sich benommen haben, obgleich er die Signale kannte, mit deren Hilfe er sofort in das Haus eindringen konnte!« Bei der Erwähnung der Signale unterbrach Ippolit Kirillowitsch die Anklagerede für einige Zeit und hielt für nötig, sich über Smerdjakow zu verbreiten, um den sich episodenhaft aufdrängenden Verdacht, Smerdjakow könnte den Mord begangen haben, gründlich zu behandeln und ein für allemal zu erledigen. Er tat das sehr umständlich, und alle begriffen, daß er trotz aller Geringschätzigkeit, die er gegen diese Annahme an den Tag legte, sie dennoch für wichtig hielt.