10. Die Rede des Verteidigers. Der Stab mit zwei Enden
Alles wurde still, als die ersten Worte des berühmten Redners ertönten. Die Blicke aller Anwesenden hingen seitdem unverwandt an ihm. Er begann ohne weitere Vorrede, außerordentlich schlicht und in sehr überzeugtem Ton, doch ohne eine Spur von Anmaßung. Er machte nicht den geringsten Versuch, formvollendet zu sprechen, pathetische Töne anzuschlagen, durch gefühlvoll klingende Wendungen zu wirken. Er war einfach ein Mensch, der in einem intimen Kreis von Gesinnungsgenossen sprach. Er hatte eine schöne, laute, sympathische Stimme, und schon aus dieser Stimme glaubte man seine Aufrichtigkeit und Treuherzigkeit herauszuhören. Aber allen wurde sofort klar, daß der Redner imstande war, sich plötzlich zu wahrhaft pathetischer Diktion zu erheben und »mit unerhörter Kraft an die Herzen zu schlagen«. Er sprach vielleicht weniger regelgerecht als Ippolit Kirillowitsch, doch dafür ohne lange Sätze und klarer. Eines jedoch mißfiel unseren Damen etwas — er krümmte immerzu eigentümlich den Rücken, besonders am Anfang seiner Rede, nicht als ob er sich verbeugen wollte, sondern als ob es ihn zu seinen Zuhörern hinzog und er sich anschickte, zu ihnen zu fliegen; dabei schien er sich mit der Hälfte seines langen Rückens nach vorn zu beugen, als hätte er in der Mitte desselben ein Scharnier, als ließe sich der Rücken gewissermaßen in einem rechten Winkel knicken. Zu Beginn seiner Rede sprach er scheinbar unzusammenhängend, als griffe er ohne Methode hier und da einzelne Tatsachen heraus; schließlich ergab das aber doch ein abgeschlossenes Ganzes. Man konnte seine Rede in zwei Teile teilen. Der erste Teil enthielt die Kritik: eine zuweilen boshafte und sarkastische Widerlegung der Anklage. Im zweiten Teil änderte er auf einmal seinen Ton, ja sogar sein ganzes Wesen und schwang sich plötzlich zu Pathos auf. Die Zuhörer schienen das erwartet zu haben und zitterten nur so vor Entzücken. Er kam sogleich zur Sache und begann damit, sein Arbeitsfeld sei zwar eigentlich Petersburg, doch habe er schon wiederholt auch andere Städte Rußlands aufgesucht, um Angeklagte zu verteidigen — aber nur solche, deren Unschuld er entweder mit Sicherheit erkannt hatte oder doch vorausfühlte. »Ebenso erging es mir in vorliegendem Fall«, fuhr er fort. »Schon aus den ersten Zeitungsnachrichten schimmerte mir etwas entgegen, was mich außerordentlich zugunsten des Angeklagten beeindruckte. Kurz, mich interessierte vor allem eine gewisse juristische Tatsache, die sich in der Gerichtspraxis zwar häufig wiederholt, aber, wie mir scheint, nicht leicht in solcher Vollkommenheit und mit so charakteristischen Besonderheiten wie in dem vorliegenden Prozeß. Diese Tatsache müßte ich eigentlich erst am Schluß meiner Rede formulieren; dennoch werde ich meinen Gedanken jetzt gleich am Anfang aussprechen. Es ist eine Schwäche von mir, sofort zur Sache zu kommen, ohne mir die Effekte aufzusparen und ohne mit den beabsichtigten Eindrücken ökonomisch zu verfahren. Damit erweise ich mich vielleicht als schlechter Redner, dafür jedoch als offenherziger Mensch … Mein Gedanke ist, in knapper Form, folgender: Es besteht ein erdrückendes Zusammentreffen von Tatsachen zuungunsten des Angeklagten — und gleichzeitig existiert keine einzige Tatsache, die einer Kritik standhält, wenn man sie allein für sich betrachtet! Während ich die Sache an Hand von Gerüchten und Zeitungsberichten weiterverfolgte, wurde ich in meiner Ansicht mehr und mehr bestärkt, und dann auf einmal wurde ich von den Angehörigen des Angeklagten gebeten, ihn zu verteidigen. Ich eilte sogleich hierher, und hier wurde meine Überzeugung endgültig. Und um dieses furchtbare Zusammentreffen von Tatsachen zu entkräften und den Nachweis zu liefern, daß jede scheinbar belastende Tatsache — einzeln genommen — unbewiesen und phantastisch ist, deshalb habe ich die Verteidigung in diesem Prozeß übernommen.«
So begann der Verteidiger und rief dann plötzlich aus:
»Meine Herren Geschworenen, ich bin hier ein Fremder. Alle Eindrücke habe ich ohne Voreingenommenheit in mich aufgenommen. Der Angeklagte, ein Mensch, von ungestümem, zügellosem Charakter, hat mich vorher nicht beleidigt, wie er vielleicht Dutzende von Personen in dieser Stadt beleidigt hat, weswegen auch viele im voraus gegen ihn eingenommen sein mögen. Allerdings muß auch ich zugeben, daß sich das sittliche Empfinden der hiesigen Gesellschaft zu Recht empört hat. Der Angeklagte ist wirklich ungestüm und zügellos. Dennoch hat er in der hiesigen Gesellschaft Aufnahme gefunden; selbst in der Familie des hochbegabten Anklägers war er ein willkommener Gast …« Bei diesen Worten hörte man zwei oder drei der Anwesenden lachen; sie unterdrückten ihr Lachen zwar schnell, aber es war von allen bemerkt worden. Jedermann bei uns wußte, daß der Staatsanwalt Mitjas Besuche in seinem Haus nur ungern gestattet hatte, einzig und allein, weil ihn die Frau Staatsanwalt interessant fand, eine tugendhafte, ehrenwerte Dame, die jedoch über ziemlich viel Phantasie und Eigensinn verfügte und manchmal, besonders bei Kleinigkeiten, gern gegen ihren Mann opponierte. Im übrigen hatte Mitja das Haus dieses Ehepaares nur recht selten besucht. »Dennoch wage ich die Vermutung«, fuhr der Verteidiger fort, »daß sich sogar bei einem Mann von so selbständig denkendem Verstand und so gerechtem Charakter, wie mein Opponent es ist, eine gewisse irrige Voreingenommenheit gegenüber meinem Klienten herausbilden konnte. Oh, das ist durchaus natürlich: Der Unglückliche hat es nur zu sehr verdient, daß man ihm mit Voreingenommenheit entgegentritt. Das beleidigte sittliche Gefühl ist bisweilen unerbittlich, und in noch höherem Maß gilt das für das beleidigte ästhetische Gefühl. Zwar haben wir alle in der von hohem Talent zeugenden Anklagerede eine strenge Analyse des Charakters und der Handlungen des Angeklagten gehört, ein streng kritisches Verhältnis zur Sache beobachten können, und um uns über den Kern der Sache aufzuklären, stieg die Untersuchung in solche psychologischen Tiefen hinab, daß das Eindringen in diese Tiefen bei absichtlicher und böswilliger Voreingenommenheit gegen die Person des Angeklagten unmöglich gewesen wäre. Aber es gibt ja Dinge, die in solchen Fällen noch schlimmer und verderblicher sind als die böswilligste, vorurteilsvollste Stellungnahme zur Sache. So zum Beispiel, wenn wir künstlerische Neigungen besitzen, wenn wir das Bedürfnis fühlen, etwas Künstlerisches zu schaffen, sozusagen einen Roman zu verfassen, besonders wenn uns Gott mit reichen psychologischen Gaben ausgestattet hat. Schon in Petersburg, schon als ich mich anschickte, hierherzufahren, machte man mich darauf aufmerksam — und ich wußte es auch selbst, ohne jeden Hinweis von anderer Seite —, daß ich hier als Opponenten einen tiefen, überaus feinen Psychologen vorfinden würde, der sich durch diese seine Eigenschaft schon längst eine gewisse Berühmtheit in unserer noch jungen juristischen Welt erworben hat. Aber, meine Herren, die Psychologie ist zwar eine tiefsinnige Sache, gleicht jedoch einem Stab mit zwei Enden.« Lachen im Publikum. »Oh, Sie werden mir gewiß meinen trivialen Vergleich verzeihen, ich beherrsche nicht die Kunst der schönen Rede. Hier ein Beispiel, ich nehme das erste beste, was mir aus der Rede des Anklägers einfällt. Der Angeklagte klettert nachts im Garten auf der Flucht über einen Zaun und schlägt den Diener, der sich an sein Bein klammert, mit einem Messingstößel nieder. Darauf springt er sofort wieder in den Garten hinunter und beschäftigt sich ganze fünf Minuten lang mit dem Opfer, wobei er sich darüber klarzuwerden versucht, ob er ihn totgeschlagen hat oder nicht. Und der Ankläger will nun um keinen Preis an die Wahrheit der Aussage des Angeklagten glauben, daß er aus Mitleid zu dem alten Grigori hinabgesprungen sei. ‚Nein‘, sagt er, ‚ist in einem solchen Augenblick etwa so eine Empfindsamkeit möglich? Das ist unnatürlich! Er ist hinabgesprungen, um sich zu überzeugen, ob der einzige Zeuge seiner Freveltat am Leben war oder nicht; folglich hat er damit auch bezeugt, daß er diese Freveltat begangen hat, da er aus keinem anderen Grund, keinem anderen Drang oder Gefühl in den Garten springen konnte.‘ Das ist reine Psychologie! Nehmen wir aber einmal diese selbe Psychologie und legen wir sie an die Sache an, nur vom anderen Ende her, und es wird etwas herauskommen, was keineswegs weniger wahrscheinlich ist. Der Mörder springt also aus Vorsicht hinunter, um sich zu überzeugen, ob der Zeuge lebt oder nicht, dabei hat er soeben im Zimmer des von ihm ermordeten Vaters nach dem Zeugnis des Anklägers ein höchst wichtiges Indiz gegen sich zurückgelassen: das zerrissene Kuvert, auf dem geschrieben stand, es enthalte dreitausend Rubel. ‚Hätte er dieses Kuvert mitgenommen, so hätte niemand erfahren, daß ein Kuvert mit Geld vorhanden war, und folglich hätte auch niemand erfahren, daß der Angeklagte das Geld geraubt hatte.‘ Das ist ein Ausspruch des Anklägers selbst. Nun, zu dem einen hat seine Vorsicht also nicht ausgereicht; er hatte den Kopf verloren, es mit der Angst bekommen und war weggelaufen, wobei er ein Indiz gegen sich auf dem Fußboden zurückließ. Doch als er ungefähr zwei Minuten später einen anderen Menschen niedergeschlagen hat, da erscheint sogleich die herzloseste, berechnendste Vorsicht zu unseren Diensten. Aber mag es auch so gewesen sein: Die Feinheit der Psychologie besteht ja eben darin, daß ich unter solchen Umständen jetzt blutrünstig und scharfsinnig bin wie ein kaukasischer Adler und im nächsten Augenblick blind und ängstlich wie ein kläglicher Maulwurf. Doch wenn ich nun schon so blutdürstig und grausam berechnend bin, daß ich nach dem Mord nur zu dem Zweck hinunterspringe, um zu sehen, ob der gefährliche Zeuge lebt oder nicht — wozu gebe ich mich dann ganze fünf Minuten lang mit diesem neuen Opfer ab, auf die Gefahr hin, mir womöglich neue Zeugen auf den Hals zu laden? Wozu mache ich mein Taschentuch blutig, indem ich ihm das Blut vom Kopf wische, obwohl doch dieses Tuch später als Indiz gegen mich dienen kann? Nein, wenn wir schon so berechnend und hartherzig sind, wäre es dann nicht besser gewesen, dem Diener mit demselben Stößel einfach noch einen Schlag oder ein paar Schläge auf den Kopf zu versetzen, um ihn ganz zu töten und durch Vernichtung dieses Zeugen das Herz von jeder Sorge zu befreien? Und weiter. Ich springe hinab, um festzustellen, ob der Zeuge meiner Tat noch lebt oder nicht, und lasse ebendort auf dem Weg einen anderen Zeugen zurück, jenen Stößel, den ich mir bei zwei Frauen angeeignet habe, die beide jederzeit diesen Stößel als den ihrigen rekognoszieren und bezeugen können, daß ich ihn bei ihnen weggenommen habe. Und nicht etwa, daß ich ihn im Garten vergessen, ihn aus Zerstreutheit und Fassungslosigkeit hätte fallen lassen — nein, wir haben unsere Waffe geradezu weggeworfen; denn sie ist ungefähr fünfzehn Schritte entfernt von der Stelle, wo Grigori zu Boden geschlagen wurde, gefunden worden. Es entsteht also die Frage, warum wir so gehandelt haben. Und die Antwort wird lauten: Eben deshalb, weil es uns bitter leid tat, einen Menschen, einen alten Diener totgeschlagen zu haben; und dann haben wir im Ärger den Stößel als die Mordwaffe mit einem Fluch fortgeschleudert. Anders kann es nicht gewesen sein, was wäre sonst für ein Grund gewesen, sie mit solchem Schwung wegzuwerfen? Wenn wir aber imstande waren, Schmerz und Bedauern darüber zu empfinden, daß wir einen Menschen getötet hatten, so war das natürlich deshalb der Fall, weil wir den Vater nicht getötet hatten. Hätten wir den Vater getötet, wären wir nicht aus Mitleid zu einem anderen hinabgesprungen, den wir nur zu Boden geschlagen hatten! Dann wäre bei uns schon ein anderes Gefühl vorhanden gewesen, dann hätten wir nicht an Mitleid gedacht, sondern an unsere eigene Rettung! So wäre das sicherlich gewesen. Wir hätten ihm vielmehr, ich wiederhole es, den Schädel gänzlich eingeschlagen und uns nicht fünf Minuten mit ihm abgegeben. Für das gute Gefühl des Mitleids fand sich in unserem Herzen deswegen Raum, weil unser Gewissen vorher rein war. Da haben Sie eine andere Psychologie! Absichtlich, meine Herren Geschworenen, habe ich selber jetzt meine Zuflucht zur Psychologie genommen, um anschaulich zu zeigen, daß man aus ihr jeden Schluß ziehen kann, der einem beliebt. Es kommt nur darauf an, wer sie handhabt. Die Psychologie verführt sogar die solidesten Männer zum Verfassen von Romanen, und zwar, ohne daß sie es wollen. Ich rede von der unangebrachten Psychologie, meine Herren Geschworenen, von einem gewissen Mißbrauch, der mit ihr getrieben wird.«
Hier hörte man abermals im Publikum beifälliges Lachen, das wieder auf Kosten des Staatsanwalts ging. Ich werde nicht die ganze Rede des Verteidigers mit allen Einzelheiten wiedergeben; ich wähle nur einige Stellen aus ihr aus, einige besonders wichtige Punkte.