Überzeugung
Überzeugung ist ein Fürwahrhalten (s. d.), das „für jedermann gültig ist, sofern er nur Vernunft hat“ und dessen Grund somit „objektiv hinreichend“ ist. Hat das Fürwahrhalten hingegen nur in der besonderen Beschaffenheit des Subjekts seinen Grund, so ist es „Überredung“, die ein bloßer Schein der Objektivität ist und daher nur „Privatgültigkeit“ hat. Der Probierstein des Fürwahrhaltens, ob es Überzeugung oder bloße Überredung sei, ist äußerlich „die Möglichkeit, dasselbe mitzuteilen und das Fürwahrhalten für jedes Menschen Vernunft gültig zu befinden“, denn dann besteht wenigstens eine Vermutung, „der Grund der Einstimmung aller Urteile, ungeachtet der Verschiedenheit der Subjekte untereinander, werde auf dem gemeinschaftlichen Grunde, nämlich dem Objekte beruhen, mit welchem sie daher alle zusammenstimmen und dadurch die Wahrheit des Urteils beweisen werden“. Der Versuch, ob die Gründe unseres Fürwahrhaltens auf fremde Vernunft dieselbe Wirkung tun, ist ein subjektives Mittel, „zwar nicht Überzeugung zu bewirken, aber doch die bloße Privatgültigkeit des Urteils, d. i. etwas in ihm, was bloße Überredung ist, zu entdecken“. Durch die Darlegung der „subjektiven Ursachen des Urteils, die wir für objektive Gründe desselben nehmen“, können wir uns vollends vor Schein hüten. „Ich kann nichts behaupten, d. i. als ein für jedermann notwendig gültiges Urteil aussprechen, als was Überzeugung wirkt. Überredung kann ich für mich behalten, wenn ich mich dabei wohl befinde, kann sie aber und soll sie außer mir nicht geltend machen wollen“, KrV tr. Meth. 2. H. 3. Abs. (I 677 f.—Rc 830 ff.).
Alle unsere Überzeugung ist entweder „logisch“ oder „praktisch“. „Nämlich wenn wir wissen, daß wir frei sind von allen subjektiven Gründen und doch das Fürwahrhalten zureichend ist, so sind wir überzeugt, und zwar logisch oder aus objektiven Gründen überzeugt (das Objekt ist gewiß).“ „Das komplette Fürwahrhalten aus subjektiven Gründen, die in praktischer Beziehung soviel als objektive gelten, ist aber auch Überzeugung, nur nicht logische, sondern praktische (ich bin gewiß). Und diese praktische Überzeugung oder dieser moralische Vernunftglaube ist oft fester als alles Wissen.“ Der Überzeugung steht die „Überredung“ entgegen, „ein Fürwahrhalten aus unzureichenden Gründen, von denen man nicht weiß. ob sie bloß subjektiv oder auch objektiv sind“. Sie geht der Überzeugung oft vorher, Log. Einl. IX (IV 80 f.). Vgl. Glaube, Postulate, Wahrhaftigkeit.