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Doktrin der Urteilskraft

Urteilskraft, Doktrin der. Die „transzendentale Doktrin der Urteilskraft“ hat zwei Hauptstücke: „das erste, welches von der sinnlichen Bedingung handelt, unter welcher reine Verstandesbegriffe allein gebraucht werden können, d. i. von dem Schematismus des reinen Verstandes; das zweite aber von denen synthetischen Urteilen, welche aus reinen Verstandesbegriffen unter diesen Bedingungen a priori herfließen, und allen übrigen Erkenntnissen a priori zum Grunde liegen, d. i. von den Grundsätzen des reinen Verstandes“, KrV tr. Anal. 2. B. Einl. (I 181—Rc 236).