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Ursprung

Ursprung. „Ursprung (der erste) ist die Abstammung einer Wirkung von ihrer ersten, d. i. derjenigen Ursache, welche nicht wiederum Wirkung einer anderen Ursache von derselben Art ist. Er kann entweder als Vernunft- oder als Zeitursprung in Betracht gezogen werden. In der ersten Bedeutung wird bloß das Dasein der Wirkung betrachtet; in der zweiten das Geschehen derselben, mithin sie als Begebenheit auf ihre Ursache in der Zeit bezogen“, Rel. 1. St. IV (IV 41); vgl. Böse. Freie Handlungen haben als solche einen Vernunftursprung, ibid. (IV 42). Die apriorischen Begriffe und Grundsätze haben in der reinen Vernunft ihren „Ursprung“, d. h. sie wurzeln in der Gesetzlichkeit des reinen (transzendentalen) Bewußtseins. Alle Erkenntnis „hebt an“ (beginnt) mit der Erfahrung, ohne aber durchweg aus ihr zu „entspringen“ (vgl. A priori).

„Anfang gehört zur Erscheinung, Ursprung zur Verstandesidee.“ „Was geschieht, hat einen Grund d. i. ist wodurch bestimmt nach einer Regel-Einheit der Sukzession. Denn ohne diese Regel wäre nicht Einheit der Erfahrung möglich. Daraus folgt, daß in der Welt die Reihenfolge der Erscheinungen gar keinen Anfang habe. Ob aber die Welt selbst einen Ursprung habe, das gehört zu Intellektualbegriffen“, N 4756. Vgl. Prinzip, Kritik d. r. Vernunft, Verstand, Natur, Freiheit, Anfang, Erfahrung, Erkenntnis, Erkenntnisquellen, Synthese, Böse.