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Öffentlichkeit

Öffentlichkeit, ein erst im 18. Jahrhundert aus dem Adjektivum abgeleitetes Wort, das sich zwar bei Adelung 3, 893 (1777) bereits lexikalisch gebucht findet, aber noch bei Heynatz 2, 309 f. (1797) durch die kritische Auslassung glossiert wird: „Die Öffentlichkeit führt Adelung, ohne etwas dabei zu erinnern, für die Eigenschaft einer Sache an, da sie öffentlich ist oder geschiehet. Man wird aber Schwerlich die Öffentlichkeit des Gottesdienstes, des Jahrmarktes, eines Hauses, Amtes, einer Bekanntmachung finden. Am ersten möchte noch die Öffentlichkeit eines Verbrechens in älteren Schriften vorkommen (wiewohl wenigstens Stieler und Frisch nichts davon erwähnen).

Jetzt fängt man an, Öffentlichkeit für Publizität, d. i. Hervorziehung an das Tageslicht, zu gebrauchen; und da wäre zu wünschen, dass man zur Verhütung der Mehrdeutigkeit das Wort in den übrigen Bedeutungen geradehin veralten ließe.“

Zum Schlagwort wurde der Ausdruck erst in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts gestempelt, als die lebhafte Agitation für Einführung der Geschworenengerichte begann. Schon Börne 1, 171 (1819) spricht in diesem Sinne von „Öffentlichkeit der Justiz“. Besonders beliebt wurde aber die schlagende Zwillingsformel: „Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Verhandlungen“. So bei Carl von Rotteck, Sammlung kl. Schriften 3, 187 (1821) und sonst.

In den vierziger Jahren fängt man bereits an, über diese viel gebrauchten Stichworte zu spötteln, wie ich ZfdW. 5, 118 angedeutet habe. Neuerdings ist die aus einer Prozeßäußerung des Freih. Marschall von Bieberstein (vom 4. Dez. 1896) geschliffene Wendung von der „Flucht in die Öffentlichkeit“ geflügelt geworden. Darüber belehrt Büchmann S. 679 f.