Bahnpolizei
»Herr Rechtsanwalt, wenn ich Ihnen uff die Hühneraugen trete, dass das Blut spritzt, so ist das noch lange keine Körperverletzung.« – »Wenn er nicht so anständig gewesen wäre, so hätte er nicht nur den einen Schlag mit dem Gummiknüppel bekommen!« – Zörgiebels Mannen? Beinah.
Es sind Äußerungen von magdeburger Bahnpolizeibeamten, die nicht etwa ihres Benehmens wegen vor Gericht standen, sondern die, wie das hierorts üblich ist, als Zeugen gegen einen auftraten, den sie verhauen hatten. Aussage stand gegen Aussage – also wurde der »Zivilist« verknackt.
Der bodenlose Unfug, der darin besteht, dass sich jede deutsche Behörde am liebsten eine eigne Polizei halten möchte, um ihre Autorität zu bezeugen, um darzutun, dass ihr die normale Exekutive nicht genüge, um sich aufzublähen, führt zu diesen beschämenden Vorkommnissen. In Magdeburg ist es eine betrunkene Geschichte gewesen … Wie sich aber in solchen Fällen die Beamten mit dem Gericht in schöner Gemeinschaft benehmen, zeigt auf, dass jenes Element, das unter dem Kaiser eine schmerzliche Scham gewesen ist, noch vorhanden ist.
Die Bahnpolizeibeamten sind angestellte Kleinbürger. Ein strenges Beamtenrecht verbietet ihnen, ihre Energie auf die Durchführung des Klassenkampfes zu verwenden; zum Teil wollen sie den auch gar nicht. Ihre Energie liegt also brach. Das kann kein Mensch ertragen, und so machen sich diese Leute im Dienst wichtig. Bestärkt werden sie darin durch zwei Instanzen.
Die akademischen Schreiber ihrer vorgesetzten Behörde verzeihen zwar niemals, dass ihnen die gehörige Achtung versagt wird – denn die stellt einen Teil ihres Gehalts dar. Bei Übergriffen gegen die »nichtbeamtete Bevölkerung« wie ein Ministerialrat das einmal so schön genannt hat, stehen sie noch für das gröbste Unrecht ein. Das wissen die untern Beamten sehr gut.
Sie wissen aber auch, dass der Autoritätsfimmel am stärksten bei den Richtern ausgebildet ist. Die Unabsetzbaren geben in allen deutschen Strafprozessen zunächst einmal der Autorität recht; wieviel Zivilisteneide eigentlich nötig sind, um einen Beamteneid zu entkräften, ist statistisch noch nicht erfaßt. Einem solchen Prozeß beizuwohnen ist ein schönes, fast sexuelles Vergnügen: Lustempfindungen andrer Menschen haben etwas Bizarr-Aufregendes. Diese Richter fühlen sich mit jedem prügelnden Polizeibeamten solidarisch; dem Volk soll die Autorität erhalten bleiben. Und so kommen diese triumphierenden Freisprüche zustande.
Gegen die viel zuwenig protestiert wird.
Der Deutsche wittert in der fremden Autorität die eigne, die im Bureau, in der Familie, in der Fabrik – und rührt man an die fremde, so fühlt er unmittelbar sich selber bedroht. Immerhin gibt es denn doch eine starke Schicht Menschen, die dergleichen als ekelhaft empfindet. In Magdeburg, wo die Mannen des dortigen Polizei-Präsidenten, des Herrn Bärensprung, munter herumprügeln, regt sich eine sanfte Opposition.
Polizeibeamte sind keine von Gott eingesetzten Autoritäten. Sie haben sich den allgemeinen Gesetzen zu fügen wie du und ich; sie haben die Bahn zu schützen – herumzubrüllen und zu schlagen haben sie nicht. Man leiste bei illegalen Behördenübergriffen ihnen, ihrem System und ihren Richtern Widerstand, wo immer man kann.
Ignaz Wrobel
Die Weltbühne, 20.05.1930, Nr. 21, S. 775.